5er (F11) nach England, Xenon auf Linksverkehr?

  • Hallo zusammen,


    muss ich die Xenon)-Scheinwerfer immer noch abkleben, oder kann man dieses am Scheinwerfer umstellen? In einem anderen Forum habe ich gelesen das, die Umstellung am E60 noch manuel möglich war, aber über den F10/11 habe ich noch nichts darüber gelesen. Kann mir jemand helfen?

    Vergesse das Pferd, echte Prinzen kommen mit einem BMW!

  • Meine Bedienungsanleitung (BJ 03/2012) deckt sich mit dem bei den Kolbenköpfen geschriebenen... ;)


    Allerdings soll man nicht mit Abblendlichtautomatik fahren, da sonst das Kurvenlicht blenden könnte. Also Licht manuell einschalten.

    Ich bin nicht die Signatur. Wie komme ich hier wieder raus?

  • Erstmal rechherzlichen Dank für die schnelle Antworten. Mein F11 ist vom Jahrgang 5/2012


    Gruß
    Lord Bimmer :)

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  • Ich wäre fast hingefahren. Davor war ich bei BMW und versuchte die Anleitung zu verstehen. Ergebnis. Händler und Anleitung sagt, Automodus aus fertig. An eine Wand geleuchtet, gerader Strich. Mein erfahrener Kollege machte dann einen Test. Das Auto stand in einer Kuhle und man sah das Lichtende auf der Straße. Ergebnis, links ging das Licht weiter. Fakt ist, ich war zum Schluss noch unsicherer. Aber was abgeklebt werden muss, fand ich auch nicht raus.


    Ich war froh, nicht selbst hingefahren zu sein. Aber vergesst die Alarmanlage auf der Fähre nicht abzuschalten. Bei meiner Überfahrt gingen einige Alarmanlagen.


    Angeblich sind für Rechts und Linkslenker die Xenonleuchten sie selben Teilenummern

  • Bei den Xenons die Kurvenlicht haben sind es definitiv die gleichen. Die Xenons stellen ihren Grundwinkel einfach um.
    Aber soweit ich weis ist das LHD/RHD codierrelevant.

  • Nochmal Danke für die zügigen Antworten... Meine Frau ist gerade mit meinem FZ nach hause gekommen und ich habe mir die Betriebsanleitung angeschaut.
    Hier der Auszug :


    Rechts-/Linksverkehr
    Xenon-Scheinwerfer
    Die Lichtverteilung der Scheinwerfer vermeidet die Blendwirkung des Abblendlichts, auch wenn in einem Land auf der anderen Straßenseite als im Zulassungsland gefahren wird.

    Zur Regelung der Beleuchtungsstärke muss das Stand- oder Abblendlicht eingeschaltet sein.
    Die Beleuchtungsstärke kann mit dem Rändelrad eingestellt werden.

    Bin begeistert, nix zum umstellen.... Bin trotzdem mal gespannt, was mich bei Nachtfahrten da drüben so erwartet :)



    Gruß
    Lord Bimmer

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