Unfallfahrzeug wird wieder als Unfallfrei angeboten!

  • ein Versehen... :thumbup:

    Gruß Whiskey :bmw-smiley:
    Live is short, drive BMW///M !

  • Mit Negativerfahrungen kann ich auch sehr gut dienen.


    Ich gehe davon aus, dass er ihn einfach neu inseriert hat ohne großartig was abzuändern und dabei hat er vergessen das Unfallfrei rauszunehmen. Kann mal vorkommen und wie du schon sagtest, es kann sich nur negativ auf sein Image auswirken.


    Bevor man gleich jemanden verurteilt, hätte man auch dort anrufen können und fragen ob schonmal was Nachlackiert wurde. Wenn er dann den Schaden verschwiegen hätte, dann wollte er wieder jemanden täuschen.

  • Eine Straftat ist es noch lange nicht, wenn überhaupt.
    Im Grunde ist es nur eine Anzeige im Internet. Unten stand auch "Angaben unter Vorbehalt", oder so ähnlich.
    Und solange der Wagen nicht verkauft ist, kann er reinschreiben was er will.

    Leider stimmt das nicht, was du geschrieben hast, sodass ich dies gerne juristisch klarstellen möchte.


    Bereits der Versuch ist gemäß §263 Abs. 2 strafbar. Und alle §§§§ im StGB sind nunmal Straftat und eben keine Ordnungswidrigkeit.


    Ferner könnte man diskutieren, ob der §263 StGB im vorliegenden Fall nicht bereits vollendet gewesen ist, also ein vollendeter Betrug vorlag, da @Wallace1982 einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen hatte.


    Und sorry, aber ein Kfz-Händler kennt alle Spielchen. Also bitte nicht für dumm verkaufen lassen, dass es ein Versehen gewesen ist.


    Außerdem geht es ja vorliegend nicht darum, dass der Händler das nicht unfallfreie Fahrzeug wieder als unfallfreies eingestellt hat. Hier geht es darum, dass @Wallace1982 über die Unfallfreiheit getäuscht worden (Unterdrückung wahrer Tatsachen) ist, sodass bei ihm ein sog. Irrtum erregt worden ist. Dies ist strafbar!

  • Freunde, bitte nicht streiten darüber ob es nun ein Versehen seinerseits gewesen ist oder eben nicht.
    Fakt ist: JA ich habe den Wagen direkt hier gepostet nachdem ich das gesehen habe da ICH von ihm schon verarscht wurde.
    Aus diesem Grund wollte ich vermeiden das eventuell noch jemand darauf rein fällt.
    Ob er nun lügt oder nicht muss jeder für sich selbst entscheiden.
    Eigentlich ist es furchtbar das man sowas überhaupt machen muss...


    Ich für meinen Teil glaube ihm nicht. Aber das ist meine persönliche Einstellung.
    Ich werde dennoch weiter beobachten wie der Wagen als nächstes online geht...

    Manche Dinge sind unmöglich!
    Bis zu dem Zeitpunkt an dem der Dumme kommt, nicht weiß das es unmöglich ist, und es einfach macht. :P

  • Also ich als Händler würde meine Lehren draus ziehen, wenn ich dem vorherigen Kunden schon 30 Riesen für den Kübel zurückerstatten hätte müssen... manch einer lernt es offenbar nie

  • Was ich aber auch sagen muss, zu Fahrzeugen aus Auktionen gibt es immer einen Zustandsbericht und da muss er die Erhöhten Lackwerte gesehen haben. Damit muss er auch von einem Vorschaden gewusst haben.


    Bei Inzahlungnahmen das gleiche, ich nehme keinen Wagen ohne Bewertung in Zahlung.

  • Freunde, bitte nicht streiten darüber ob es nun ein Versehen seinerseits gewesen ist oder eben nicht.

    Alles gut! :P "Streiten" muss ich mich ja schon oft genug berufsbedingt.


    Ich finde es echt gut von dir @Wallace1982, dass du uns alle vor diesem, nicht unfallfreien Fahrzeug, gewarnt hast. :up:

  • @Kai_F11 LCI ich finde es gehört sich einfach in einer Community das solche Dinge erwähnt werden.
    Dafür gibt es solche Foren ja!
    Es soll schließlich niemand verarscht werden.

    Manche Dinge sind unmöglich!
    Bis zu dem Zeitpunkt an dem der Dumme kommt, nicht weiß das es unmöglich ist, und es einfach macht. :P

  • Leider stimmt das nicht, was du geschrieben hast, sodass ich dies gerne juristisch klarstellen möchte.


    Bereits der Versuch ist gemäß §263 Abs. 2 strafbar. Und alle §§§§ im StGB sind nunmal Straftat und eben keine Ordnungswidrigkeit.

    Ich glaube du bist ein wenig über das Ziel hinaus geschossen. Seit wann ist es Betrug, wenn ein Inserat Fehler aufweist? Dann wären ja bestimmt 10% der Ersteller der Inserate Betrüger. ;)
    Bitte noch einmal in dir gehen und schauen was hier vorliegt. Bzw. , weil du mich zitierst, meine Antwort genauer zu lesen.



    also ein vollendeter Betrug vorlag, da @Wallace1982 einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen hatte.

    Meine Aussage bezog sich einzig und allein auf das neue Inserat.
    Den eigentlichen Vorgang zum Kauf von Wallace habe ich nicht gemeint.

    Außerdem geht es ja vorliegend nicht darum, dass der Händler das nicht unfallfreie Fahrzeug wieder als unfallfreies eingestellt hat

    Doch genau darauf bezog sich meine Antwort.


    Sollte den Wagen wieder einer als Unfallfrei kaufen, wäre das höchstens Arglistige Täuschung.
    Und auch erst dann, wenn der Wagen verkauf wird.
    So als Inserat, ob falsch oder richtig, kann man niemanden was ankreiden.


    Weil auch oft drunter steht: "Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten. Anzeigeninhalte sind kein Bestandteil von einem eventuell zustandekommenden Kaufvertrag."



    Leider stimmt das nicht, was du geschrieben hast,

    Und daher stimmt das sehr wohl was ich geschrieben habe. ;)



    Du meinst sicher Wallace seine Aktion mit dem Kauf und Rückgabe und ich einfach nur das wieder eingestellte Inserat.
    Drum sind unsere Aussagen meilenweit auseinander...

  • Sollte den Wagen wieder einer als Unfallfrei kaufen, wäre das höchstens Arglistige Täuschung.
    Und auch erst dann, wenn der Wagen verkauf wird.
    So als Inserat, ob falsch oder richtig, kann man niemanden was ankreiden.

    Mag ja sein, dass sich deine Aussage auf das Inserat und meine Aussage auf den eigentlichen Kauf des Fahrzeugs bezieht.


    Jedoch vermischt du bei deiner obigen Aussage Zivilrecht und Strafrecht.
    - Wenn der Wagen als unfallfrei verkauft wird, dann hat der Käufer einen zivilrechtlichen Anspruch aufgrund arglistiger Täuschung und kann den Kauf rückabwickeln.
    - Das Strafrecht, also der Betrug (§263 StGB) ist unabhängig davon. Der Betrug wäre ebenfalls beim Verkauf des Wagens verwirklicht gewesen und somit strafbar. Strafrecht und Zivilrecht gilt es immer gesondert zu betrachten.


    Aber nun gut der juristischen Nachhilfe. ;)