Errechnen des Buchwertes eines Leasingfahrzeuges

  • Ich fragte auch zaghaft an, ob sie eventuell mein 330ci Cabrio (siehe mein Avatar) in Zahlung nehmen würden. Mir war eigentlich schon vorher klar, wie die Antwort lauten würde, danei hatte ich dem Verkäufer noch nicht einmal meine Preisvorstellungen mitgeteilt. Aber aufgrund des Baujahres (2003) lehnten sie trotz 53t km und Neuwagenzustand ab. Aber es war wahrscheilich ihm und mir klar, dass wir uns preislich nie und nimmer einig geworden wären. Früher galt bei den Preisverhandlungen noch Barzahlung und nicht Inzahlungnahme eines Alten, dass man als Käufer eine gute Position hatte. Heute komme ich mir eher als Bittsteller denn als Kunde vor <X .


    Irgendwie ärgere ich mich über meine BMW-Affinität ohen Ende, denn ich glaube, dass gerade diese Händler/Verkäufer die Nase besonders weit oben tragen. Allerdings habe ich auch keine echte Vergleichmöglichkeit.

  • Ich gehe davon aus, dass man als Kunde draufzahlt, wenn man das Leasing vorzeitig auflöst. Es sei denn das Auto hat mehrfach technische Probleme gemacht und es musste zurückgenommen werden. Wenn du Angst hast, dass dir einer zu vorkommt, dann schlage zu.


    Gruß.

  • Ich gehe davon aus, dass man als Kunde draufzahlt, wenn man das Leasing vorzeitig auflöst.

    Nein, warum sollte man?
    Wenn du vorzeitig raus willst, zahlst du die Restsumme, was der Vertrag bis zum Ende geköstet hätte. Es gibt schließlich einen Vertrag, der von beiden Parteien eingehalten werden muß.

  • Nein, warum sollte man?Wenn du vorzeitig raus willst, zahlst du die Restsumme, was der Vertrag bis zum Ende geköstet hätte. Es gibt schließlich einen Vertrag, der von beiden Parteien eingehalten werden muß.

    Ja genau, so habe ich mir das gedacht. Man nutzt das Fahrzeug nicht mehr, zahlt aber weiter. Das ist für mich draufzahlen. ;)


    Gruß.

  • Hallo Andi, leben und leben lassen, sehe ich auch so. Ich vergleiche denn Markt und kaufe nicht um jeden Preis. Ich habe für mein jetzigen denn verlangten Kaufpreis bezahlt, habe aber eine 2. Jahresgarantie Euro plus (1006 €) zum Preis ausgehandelt. Aber auch nur, weil ich mit dem Preis von Anfang an zufrieden war.


    Gruß. Frank

  • Ist es nicht so, dass der Leasingnehmer weiterhin die monatlichen Leasingraten bis Zum Leasungende, also 07/2020 zahlen muss?
    Wenn dem so wäre, müsste sich doch der Buchwert sprich Verkaufspreis um die Summe X (für die weiteren 6 Zahlungen) verringern? Wenn dem so wäre könnte ich doch versuchen mit dem Leasingnehmer einen Deal auszuhandeln, dass wenn ich den Wagen jetzt sofort kaufe wir uns seine weiteren Kosten sozusagen teilen. Er spart die 6 Monate Leasingraten und zahlt mir 3 davon quasi als Entschädigung, dass ich ihn früher aus dem Vertrag herauskaufe.
    Natürlich geht er dann das Risiko ein, dass der Wagen vielleicht von einem anderen Interessenten zu den "normalen" Konditionen gekauft worden wäre. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die Leasingraten für dieses fahrzeug nicht unerheblich sind und es ein lohnenswertes Geschäft für alle wäre. Aber vielleicht habe ich auch einen Denkfehler in meinen Erörterungen.

  • Ja ist er noch. Der BMW Händler Herrnsleben wurde zum 01.01.2020 von der Rheingruppe übernommen. Im Moment arbeiten sie an der Internetpräsenz. Habe heute noch mit dem Verkäufer telefoniert, weil wir am Freitag das Fahrzeug besichtigen wollen.

  • Man muss beim Autokauf höllisch aufpassen. Wegen dem Geldwäschegesetz kann man nicht mehr Barzahlen, ab 10T€. Also nur eine geringe Anzahlung gegen den Fahrzeugbrief leisten. Nach der Anmeldung ist man Eigentümer und kann den Rest überweisen. Es gab schon einige Fälle, wo das Geld geflossen ist und das Autohaus zwischenzeitlich Konkurs gegangen ist und die bezahlte Summe in die Konkursmasse geht. Am besten bei Abholung per Onlineüberweisung.


    1. Ich habe einen Kaufvertrag für einen Gebrauchten unterschrieben, Geld angezahlt, aber das Auto noch nicht erhalten: Hier kann es für den Kunden ganz schlecht ausgehen. Der Insolvenzverwalter kann wählen, ob der Vertrag erfüllt wird oder nicht. Wird der Kaufvertrag nicht erfüllt, hat der Kunde nur noch die Möglichkeit, seine Anzahlung als Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden. Mögliche Konsequenz: Der Kunde bekommt nur ein paar Prozent der von ihm bezahlten Summe am Ende des Insolvenzverfahrens zurück. Das gilt übrigens auch, wenn Sie einen Neuwagen bestellt und angezahlt haben, dieser aber noch nicht ausgeliefert wurde. In beiden Fällen kann es passieren, dass das Fahrzeug nicht an Sie übergeben wird. 2. Mein Wagen ist in der Garantiezeit kaputtgegangen: Hier müssen Sie Garantie und Gewährleistung unterscheiden. Garantien werden meistens vom Hersteller gegeben, so etwa fünf Jahre Rostgarantie. Diese bleibt unberührt, auch wenn der Händler in die Insolvenz geht. Gewährleistungsansprüche im Rahmen des Kaufvertrags sind gegen den Händler gerichtet. Die Rechte auf Minderung des Kaufpreises, Reparatur etc. können Sie gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen. Lehnt dieser die Erfüllung der Ansprüche ab, bleibt auch hier nichts anderes übrig, als die Rechte als Schadensersatzforderung zur Insolvenztabelle anzumelden. Quelle


    Quelle https://www.autobild.de/artike…aus-insolvenz-937229.html


    Gruß.