Verwirrung um 19" Felgen und Auflagen

  • Hallo Gemeinde,


    ich habe folgendes Problem:


    Ich wollte mir einen 19" Satz MAM B1 Sommerräder für meinen 523i F10 holen.
    Nun steht im Teilegutachten u.a. drin, dass die Felge nicht für Bremsscheiben im Format 330*30 Hinterachse zugelassen ist.


    Ich habe mir nichts dabei gedacht, zumal ich einen kleinen Motor mit Standardbremsen fahre und wenn die in 19" bei mir nicht drunterpassen, passen die bei den "Dicken" ja erst recht nicht un bei mir würden dann ja auch 17" u.a. nicht passen... (so mein naives Denken).


    Fakt ist nun, dass ich 330*20 Bremsscheiben habe und mein Reifenhändler meint partout, diese würden nicht passen. Ich denke ja (als Laie) das es weniger um die Durchmesser als die Breite geht, wo dann "dicke" Scheiben eine entsprechend dickere Bremsanlage benötigen, welche dann eben nicht mehr passt...


    Zumindest vertrat ich den Standpunkt, dass 330'20 eben NICHT die untersagten 330'30 Scheiben sind, kam mit diesem Argument bei meinem Händler aber nicht durch.


    Nun hätte ich gern mal ein paar Meinungen dazu, Danke!


    Anm. Die Felgen hätten bestellt werden müssen, so dass kein "dranhalten" möglich war.

  • Ich denke, der hatte keine Motivation Dir für ein paar Euro Marge zwei Jahre Gewährleistung auf Zubehörfelgen zu geben.


    Gutachten und Nachträge für solche Felgen haben öfters mal inhaltliche Fehler, etwa falsche Radschraubenlängen. Und manchmal passts auch einfach nicht, dann läuft der Reifenhändler Gefahr, dass zusätzlich zu den hohen Wiedereinlagerungsgebühren auch noch werkseitige Lackmängel in Abzug gebracht werden sollen.

  • Danke für die Antwort... naja, war kein Freundlicher sondern ein Händler, der nur Zubehör vertickt, von daher...