Autokamera - Vor- und Nachteile

  • Kamera ist als Beweis nicht zugelassen vor Gericht bringt dir also nichts. Wenn es zum Unfall kommt und du sagst das der Unfallgegner telefoniert hat , gibts 50/50 also Teilschuld. Ist mir auch schon passiert.


    Wer von den Filmern schwärzt den irgendein Kenzeichen wenn er sein Video hochlät? Auserdem bräuchte man rein rechtlich sogar ne Erlaubniss von den/en die auf dem Video oder Foto zu sehen sind.

  • Ich habe auch geschrieben, dass das meine Meinung ist und ausserdem, dass man den Upload der Videos nicht erlauben sollte. Der Nutzen sollte (!) darin bestehen, eben solchen Situationen nicht ausgeliefert sein zu muessen.

  • http://www.focus.de/auto/exper…s-im-auto_id_4182878.html


    nur so zum Thema Datenschutz. Die Dashcam ist sowohl in Deutschland als auch in Österreich nicht nur vor Gericht als Beweis nicht zugelassen, sie könnte jemandem sogar zum Verhängnis werden. Ich würde davon absehen. Mich würde es nicht wundern wenn man bei einer normalen Kontrolle von Polizisten in Zukunft darauf angesprochen wird...

  • An die DashCam Fahrer:


    "Dashcam erstmals in Deutschland als Beweismittel akzeptiert


    Nienburg. Datenschützer mögen die Videokameras im Auto nicht. Jetzt sagt ein Gericht: In bestimmten Fällen können ihre Aufnahmen als Beweismittel dienen.
    Videoaufnahmen aus den umstrittenen Dashcams im Fahrzeug können unter Umständen vor Gericht als Beweismittel dienen. Im Strafprozess gegen einen Verkehrsrowdy hat das Amtsgericht Nienburg Bilder als Beweismittel akzeptiert, die ein betroffener Zeuge mit der Mini-Kamera aufgenommen hatte. Laut "Spiegel Online" handelt es sich um das bundesweit erste vergleichbare Urteil eines Strafgerichts (Az: 4 Ds 155/14, 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14)). Dashcams sind kleine Videokameras, die sich an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett befestigen lassen. Manchen Datenschützern sind sie ein Dorn im Auge.


    Im Nienburger Fall war der Zeuge - ein ausgebildeter IT-Spezialist - vom späteren Angeklagten wegen eines vermeintlich verkehrswidrigen Verhaltens ausgebremst und beschimpft worden. Der Verkehrsrowdy wurde jetzt wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und Beleidigung zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Fahrerlaubnis wurde ihm für zehn Monate entzogen.


    Die Dashcam ist okay, wenn es einen konkreten Anlass gibt


    Die Verwertung der Dashcam-Aufnahmen in einem Prozess sei dann möglich, wenn jemand den Apparat aus konkretem Anlass angestellt habe, entschied das Gericht. Die abstrakte Furcht vor allgegenwärtiger Datenerhebung dürfe jedenfalls nicht dazu führen, dass den Bürgern sachgerechte technische Hilfsmittel zur effektiven Rechtsverfolgung kategorisch vorenthalten würden.


    In Deutschland herrscht Unsicherheit über die Rechtmäßigkeit von Dashcams. Datenschützer halten es für problematisch, wenn Autofahrer mit ihrer Windschutzscheibenkamera "anlasslos" Verkehrsteilnehmer filmen.


    Eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung von Fahrzeugen, nicht aber von deren Insassen, hält das Nienburger Gericht dagegen für rechtmäßig. Sie ermögliche die gerichtliche Aufklärung von Vorkommnissen im Straßenverkehr. Diese leide sonst oft unter einem Mangel an objektiven Beweismitteln. Vor Gericht unverwertbar seien dagegen Aufnahmen selbst ernannter Hilfssheriffs, die mit Hilfe von Dashcams Dritte filmten. (dpa)"
    Quelle WAZ

  • Wo hast das her Bumer ?


    Ich halte das echt für Bedenklich , das Auto darf man Filmen aber die Insassen nicht !? ---Toll, und bei Youtube stellt irgendjemand Videos von meinem Auto rein inkl. Kennzeichen ?? :wall: