M 408- Keine Eintragung nötig?

  • Hallo,


    ein Freund will sich die M 408 für den F11 zulegen. Er hat einen Privat Verkäufer gefunden der ihm gesagt hat, dass die M408 Felgen (M5) nicht eingetragen werden müssen und einfach so gefahren werden dürfen. Das hätte dem Verkäufer auch der TÜV persönlich gesagt.
    Kann das sein? Für mich unvorstellbar...

  • Andere ET und andere Breite der Felgen (als in den Fahrzeugdokumenten) führt zu Eintragungspflicht.
    Diese "individuelle" Auslegung findet man doch immer wieder mal. Schön locker, wenn man so einen Prüfer hat.
    Aber wirklich Rechtskonform ist dies nicht.

  • Da hat oli recht. Des Weiteren sollte man bei Montage auf einem F11 auf die Traglast der Felgen achten da es diese nur für die Limo gab ;)


  • Da hat oli recht. Des Weiteren sollte man bei Montage auf einem F11 auf die Traglast der Felgen achten da es diese nur für die Limo gab ;)



    Richtig, so wie ich sehe nur für den M5. Der M5 hat ein Leergewicht von 1945kg. Der F11 wiegt 1785kg.

  • Auf die max. Hinterachslast kommt es an. Das Fahrzeuggesamtgewicht ist in diesem Fall uninteressant. Bei meinem F11 habe ich an der HA max 1410kg, sprich die Felge muss 705kg tragen können. Über die Kundenbetreuung die Traglastbescheinigung anfordern und dann habt ihr Gewissheit.

  • Allright. Danke erstmal! Werde dann ggf. Die TLB hier hochladen falls einer diese irgendwann mal brauchen sollte.

  • Hallo,


    hat zufällig jemand die Traglastbescheinigung? Würde mir sehr helfen. Der BMW Kundenservice hat meine Anfrage jetzt erst einmal zur Fachabteilung weitergeleitet. So ein Quatsch. Wäre super, wenn mir jemand aushelfen könnte. Besten Dank im Voraus.


    Viele Grüße,
    Astray