Unfall durch Spurwechsel

  • Hallo!


    Geschwindigkeit und Abstand ist immer so zu wählen, dass das Fahrzeug vor einem Hindernis, insbesondere vorausfahrende Fahrzeuge, zum Stillstand kommen kann. - das ist hier nicht passiert!


    Folge: schnelles Ausweichen, Fahrstreifenwechsel ohne gebührende Berücksichtigung des fließenden Verkehrs
    Fehler beim Fahrstreifenwechsel wäre der Tatbestand, den auch ich geschrieben hätte.
    In Niedersachsen wird der aus Sicht der Polizei nach wie vor der Unfallverursacher als Bet.01 geführt.


    Wie bereits genannt: die Polizei klärt keine Schuldfrage, spricht nur an, wer aus deren Sicht bei gelieferter Sachverhaltsdarstellung die Ursache für das schadende Ereignis gesetzt hat.


    Wenn kein Vorwurf gebührenpflichtig ausgesprochen wurde, dann könntes du mündl. verwarnt worden sein, damit wäre der Verwaltungsakt abgeschlossen und es kostet dir nichts (Opportunitätsprinzip)


    Gruß Nils

  • RHUN77:
    Hast du keine Unfallmitteilung bekommen? Da steht doch sicher drauf, was dir vorgeworfen wird und in wie weit das verwarnt wurde.
    Wenn du noch gar keine Verwarnung bekommen hast, dann kann es durchaus sein, dass da noch was nachkommt.
    Wäre interessant zu wissen, wie die Polizei vor Ort entschieden hat.