Jemand zufällig bei einer KFZ-Versicherung tätig, oder mit Erfahrungen mit einem Totalschaden ?!

  • Ja, mach mal.

  • Ich hatte ein wenig Zeit in der Nachtschicht um schlauer zu werden.


    Einzig die Frage bleibt :


    Sobald die vorgeschlagene Wiederbeschaffungsdauer vom Gutachter verstrichen ist, endet auch meine Zeit, in der ich von der Nutzungsausfallentschädigung (keinen Mietwagen genommen) Gebrauch machen kann, richtig ?
    Sprich : Die Sache ist soweit durch ?


    Und wird die Nutzungsausfallentschädigung nur auf Werktage (inkl. Samstag) errechnet oder zählen Sonntage auch dazu ?

  • Richtig, dann ist das zu Ende. Inkl. Sonn- und Feiertagen.
    Einen Nutzungsausfall kannst du nur geltend machen unter Nachweis der Zulassung eines anderen Fahrzeuges.

  • Hallo,


    der NUTZUNGSAUSFALL wird bei Reparatur auf die Arbeitstag gerechnet, bei Totalschaden auf die Zeit der Wiederbeschaffung, in der Regel max. 10 Tage, zählt das Wochenende auch.

  • Sobald die vorgeschlagene Wiederbeschaffungsdauer vom Gutachter verstrichen ist, endet auch meine Zeit, in der ich von der Nutzungsausfallentschädigung (keinen Mietwagen genommen) Gebrauch machen kann, richtig ?

    Nein, nicht ganz.


    Wenn Du nachweisen kannst, dass es nocht möglich ist, in der angegebenen Zeit ein ähnliches Auto mit ähnlichen Konditionen beschaffen kannst, weil es der Markt nicht hergibt oder es auch aufgrund von Entfernungen nicht möglich ist, kannst Du den Gutachter auffordern, die Wiederbeschaffungsdauer zu erhöhen und dam ít erhöt sich folgerrichtig dann auch der Wert der Nutzungsausfallentschädigung.


  • Richtig, dann ist das zu Ende. Inkl. Sonn- und Feiertagen.
    Einen Nutzungsausfall kannst du nur geltend machen unter Nachweis der Zulassung eines anderen Fahrzeuges.


    Das wäre aber neu, oder ?



    Als mein BMW beim lackieren war, bekam ich für die Zeit auch den Nutzungsausfall bezahlt und hatte damals kein Fahrzeug angemeldet, o.ä.




    australia :


    da ich allerdings nicht vor habe, mir zumindest dieses Jahr ein neues Fahrzeug zu kaufen, entfällt diese Option :whistling:






    Auf jeden Fall danke ich euch schon mal, für die Antworten

  • Nutzungsausfall kann man nur dann bei der Versicherung geltend machen, wenn man für diese Zeit auch einen Leihwagen nutzen könnte.
    Damit entfällt die Aussage, man bekäme nur Nutzungsausfall, wenn man ein anderes Fahrzeug auf sich zugelassen hat, zumal ich als Mehrwagenbesitzer ebenfalls Nutzungsausfall geltend machen kann, da ich ja nur das betreffende Fahrzeug nicht nutze kann und somit ein Ausfall der Nutzung entsteht.
    Der Nutzungsuasfal wird über die gesamte Reparturdauer des Schadens, der einen Nutzungsausfall geltend machen kann, bezahlt und fällt ein Wochenende dazwischen, sind dann auch alle Tage mit inbegrifen, da ich einen Leihwagen auch nicht nur bis Sonnabend und dann ab Montag wieder nutzen kann. Dies gilt auch für Firmen- und Dienstwagen, da auch diese Fahrzeuge den gesamten Versicherungszeitraum über genutzt werden kann un dnicht nur an bestimmten Tagen.
    Sollte ein übereifriger Versicherungsberater mal etwas anderes kundtun, bitte nach den betreffenden Stellen in den AGB's fragen und damit verschwindet meist der leise Protest und ggf ist eine anwaltliche Lösung nicht immer auszuschliessen.


    Die entfällt die Option nur bedingt.
    Wie schon geschrieben, wenn Du kein adäquates Fahrzeug in der vorgegebenen Zeit erwerben kannst (nicht musst) , kann diese Frist verlängert und die Zahlung damit weiter erfolgen.
    Dies muss jedoch nachweisbar und wird bei "Normal"fahreugen sehr schwer, da sich auch die Gutachter in den Zeiten sehr selten vertun und eher etwas großzügiger sind.

  • Nutzungsausfall bei Reparatur ist was ganz anders. In der Frage des TE ging es um einen Totalschaden. Und dabei verhält es sich so, wie von mir geschrieben.


    Der Hinweis, dass der Gutachter bei Unmöglichkeit der zeitgerechten Ersatzbeschaffung die Frist verlängern kann ist richtig und gut!