Jemand zufällig bei einer KFZ-Versicherung tätig, oder mit Erfahrungen mit einem Totalschaden ?!

  • Richtig, dann ist das zu Ende. Inkl. Sonn- und Feiertagen.
    Einen Nutzungsausfall kannst du nur geltend machen unter Nachweis der Zulassung eines anderen Fahrzeuges.

    Das verstehe ich aber nicht ganz.


    Welchen Nutzungsausfall habe ich dann, wenn ich dann doch ein anderes Fahrzeug habe ?!

  • Na, die Zeit, die du brauchst, um ein neues Fahrzeug zu kaufen und zuzulassen. In der Zeit hast du ja kein eigenes Fahrzeug zur Verfügung, musst also auf andere Möglichkeiten ausweichen. Das wird erstattet.


    Wenn du nun kein neues Fahrzeug zulässt, geht man davon aus, dass du auf die Nutzung nicht angewiesen warst und es erfolgt keine Erstattung.

  • Na, die Zeit, die du brauchst, um ein neues Fahrzeug zu kaufen und zuzulassen. In der Zeit hast du ja kein eigenes Fahrzeug zur Verfügung, musst also auf andere Möglichkeiten ausweichen. Das wird erstattet.


    Wenn du nun kein neues Fahrzeug zulässt, geht man davon aus, dass du auf die Nutzung nicht angewiesen warst und es erfolgt keine Erstattung.

    Ist das möglich, diese Aussage mit AGB's einer Gesellschaft auszustatten.


    Die Zahlung des Nutzungsausfall ist an festen Richtlinien gebunden und hier kann ich keinen sinnvollen Sachbezug erkennen.

  • Nur die das Vertragsverhältnis mit dem Kunden betreffenden Dinge sind in den AKB geregelt.
    Erstattungen in Rahmen der Haftpflichtversicherung ergeben sich aus dem Gesetz und aus Urteilen dazu.
    Mit Tante Google findest du da einiges.

  • Und wie weißt man mir denn nach, dass ich kein neues Fahrzeug zulasse?


    Der Nutzungsausfall ist nach Fahrzeug und Wiederbeschaffungszet geregelt. Man kann die Zeit verlängern lassen, wenn sich in der Zeit nachweislich keine adäquate Angebote finden lassen. Darüber hinaus wird jedoch nichts weiter gezahlt und die Verlängerung ist nicht unendlich. Soweit richtig.


    Du kannst keinen Nutzungsausfall erhalten, wenn Du einen Unfallschaden hast und nicht reparieren lassen hast. In dem Fall wird nur für die Reparaturzeit gezahlt (jeden Tag ;) )

  • Hier geht es aber um die Abwicklung bei einem Totalschaden. ;)