Beiträge von Fluchtfahrer

    Tausend Dank für die schnelle Antwort! Ich war mit dem Thema ziemlich inner Sackgasse. Dann Düse ich die Tage mit den Sätteln mal zum freundlichen und lasse mir Auszüge aus dem ETK geben. Ich nehme an, die Dimension des Hauptbremszylinders findet sich auch im ETK? Wenn ich mal alle Dokumente zusammen habe und Erfolg damit hatte, lade ich das Zeug hier auch mal hoch. Ich werde ja sicher nicht der letzte mit der Mission und dem Problemen sein.


    Einen schönen Tag Euch! :)

    Bei meinem E93 habe ich die Information bezüglich der Hauptbremszylinder von der ATE Homepage bezogen.

    Nein, braucht er nicht. Er braucht lediglich den Nachweis (Auszug aus dem ETK reicht in der Regel) dass die Anlage auf einem mindestens gleich schweren UND mindestens gleich schnellen G3X werkseitig montiert wurde. Außerdem braucht er den Nachweis dass der Hauptbremszylinder gleich dimensioniert ist. Rest wie Funktionsfähigkeit der Feststellbremse sowie Freigängigkeit kann er selbst feststellen.


    Es wird allerdings eine Einzelabnahme werden, solltest du also noch Räder, Fahrwerk usw. ändern lassen wollen würde ich es direkt mitmachen.

    Dann wurde bei dir die „Sportautomatik“ codiert. Das ist möglich auch ohne Schaltwippen.

    Der Fahrerlebnisschalter ab 9/2011 stellt Getriebe, Motor und bei nonXDrive auch die Lenkung. (Bei passender Ausstattung auch das Fahrwerk)

    Vor diesem Baujahr hieß das Ganze „AGS“, Adaptive Getriebe Steuerung und hat nur das Schaltverhalten des Getriebes verstellt.


    Die Sportautomatik schaltet etwas schneller im Millisekunden Bereich.

    Bei XDrive bleibt die Lenkung gleich weil nicht elektrisch, richtig?

    „Ist die Spurverbreiterung mit ABE eintragungsfrei? Nein, lassen Sie die Spurverbreiterung unbedingt eintragen! Ist dem Bauteil neben der ABE auch ein Teilegutachten beigefügt – dies sollte die Regel sein – genügt es nicht, nur die ABE im Wagen stets mitzuführen. Sie müssen auch das Teilegutachten bei TÜV, DEKRA oder Co. zum Zwecke der Änderungsabnahme vorlegen und Ihren Wagen begutachten lassen. Bei positivem Prüfergebnis muss die Änderung zudem im Fahrzeugschein Eintragung finden. Wird das Gutachten negativ beschieden, müssen die Spurverbreiterungen trotz vorhandener ABE rückgängig gemacht werden.

    Kompakt: Eine ABE muss nicht immer zwingend beiliegen, das Teilegutachten schon. Somit müssen auch Spurverbreiterungen mit ABE eingetragen werden!


    Genau das meine ich. Oder kannst du mal einen Link zu Spurplatten schicken die definitiv nicht eingetragen werden müssen?