Das ist dann einfach eine sehr kurze, verbrauchsoptimierte Strecke die einfach nichts aussagt. Im Urlaub in Österreich letztes Jahr hatten wir unsere Ferienwohnung auf ca. 2000m über dem Tal. Wenn ich da komplett runtergerollt bin war der Verbrauch auch bei knapp 1 Liter 😂
Beiträge von Fluchtfahrer
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Da hab ich mich wohl vertan. Mehr oder weniger Lenkunterstützung gibt es auch bei xDrive.
Ich achte mal drauf. Ist der Wagen meiner Frau, ich fahre den nicht so oft und im Vergleich zum 3er fährt der sich eh sehr behäbig.
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Dann wurde bei dir die „Sportautomatik“ codiert. Das ist möglich auch ohne Schaltwippen.
Der Fahrerlebnisschalter ab 9/2011 stellt Getriebe, Motor und bei nonXDrive auch die Lenkung. (Bei passender Ausstattung auch das Fahrwerk)
Vor diesem Baujahr hieß das Ganze „AGS“, Adaptive Getriebe Steuerung und hat nur das Schaltverhalten des Getriebes verstellt.
Die Sportautomatik schaltet etwas schneller im Millisekunden Bereich.
Bei XDrive bleibt die Lenkung gleich weil nicht elektrisch, richtig?
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VTG würde ich tauschen.
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Unter 200 000 ist auch keine Laufleistung.
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Nicht E39 mit den F Mimöschen vergleichen. Als Nächstes kommt noch einer mit Lada Niva und erzählt er hätte in 1 000 000 Kilometern noch nix am Fahrwerk machen müssen.
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Du hast Recht. Deshalb habe ich dich ja auch gebeten eine entsprechende ABE zu verlinken. Aber dein Ton…ist deine Sache wie du durchs Leben gehst.
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„Ist die Spurverbreiterung mit ABE eintragungsfrei? Nein, lassen Sie die Spurverbreiterung unbedingt eintragen! Ist dem Bauteil neben der ABE auch ein Teilegutachten beigefügt – dies sollte die Regel sein – genügt es nicht, nur die ABE im Wagen stets mitzuführen. Sie müssen auch das Teilegutachten bei TÜV, DEKRA oder Co. zum Zwecke der Änderungsabnahme vorlegen und Ihren Wagen begutachten lassen. Bei positivem Prüfergebnis muss die Änderung zudem im Fahrzeugschein Eintragung finden. Wird das Gutachten negativ beschieden, müssen die Spurverbreiterungen trotz vorhandener ABE rückgängig gemacht werden.
Kompakt: Eine ABE muss nicht immer zwingend beiliegen, das Teilegutachten schon. Somit müssen auch Spurverbreiterungen mit ABE eingetragen werden!„
Genau das meine ich. Oder kannst du mal einen Link zu Spurplatten schicken die definitiv nicht eingetragen werden müssen?
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Ich habe noch keine Spurplatten gesehen ohne Auflagen wie Radabdeckung, Freigängigkeit usw. Und wenn Auflagen drin sind kann es nur ein Sachverständiger feststellen.
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Spurplatten muss man immer eintragen.