Wieso um Himmelswillen hast Du denn 10 Monate gewartet bis Du das Problem beanstandet hast?
Innerhalb der ersten 6 Monate hättest Du aufgrund der Beweislastumkehr bessere Chancen gehabt. Nun ist es eben Kulanz und wie der Name schon sagt, ist das nicht einklagbar, da ja kein Anspruch darauf besteht. ZMS wirst Du bei den wenigen Kilometern bestimmt durchbekommen, aber auf der Kupplung bleibst Du nach der langen Wartezeit sitzen. Ich freu mich aber für Dich, wenn Du mehr Glück hast.