Tür zerkratzt Gegnerversicherung Haftpflicht

  • Hallo zusammen,
    ein benachbartes Auto hat die Tür aufgemacht (Mitfahrer, nicht Halter) und knallte seine Tür gegen meine beim Aussteigen.


    Meine Tür muss von obne bis unten lackiert werden, weil er die Kante getroffen hat und teilweise Lack abgefallen ist.
    Der Verursacher hat mir seine Privat-Haftpflichtversicherung mitgeteilt und ich habe dem Versicherer Provenzial
    den Kostenvoranschlag (1.300 EUR inkl. MWST BMW Autohaus) zugeschickt.


    Ich will den Schaden erstmal nicht reparieren lassen, da ich das Auto unbedingt brauche. Ich weiß nicht,
    ob ich es überhaupt bei BMW machen lassen möchte.



    Kann es sein, dass die Gegnerversicherung (Privathaftpflicht) sich den Schaden selbst anschauen will?
    um z. B. dann zu behaupten " 1300 erstatten wir nicht, weil es billigere Lackierer in der Nähe gibt, die das z. B. für
    500-700 EUR lackieren würden?"
    Dürfen die dann einfach die Erstattungskosten einfach so "drücken" ?

  • Sie können einen Gutachter beauftragen, der die Schadenhöhe anhand der BMW Preise ermittelt, wenn sie den Kostenvoranschlag des Autohauses nicht aktzeptieren wollen. Zur Reparatur in einer freien Werkstatt kann Dich eine gegnerische Haftpflicht nicht zwingen. Wenn Du nicht reparieren lässt, bekommst Du den Nettopreis ohne MwSt. erstattet.

    Ich bin nicht die Signatur. Wie komme ich hier wieder raus?

  • Die private Haftpflichtversicherung ist überhaupt nicht zuständig und wird ablehnen.


    Zuständig ist die KFZ Haftpflichtversicherung, weil es im Zusammenhang mit dem Betrieb des Fahrzeuges geschah. Jeder berechtigte Mitfahrer ist da mitversichert.

  • Und wenn du die Tür lackiert bekommst, prüfe ganz genau, ob du irgendwelche Farbabweichungen siehst. Meistens sieht man da Unterschiede und die angrenzenden Teile müssen beilackiert werden.( natürlich auf Kosten des Verursachers

    F10 , Eibach Sportline 45/40, 20" Breyton GTS 8,5J/ET35, 10J/ET35, Schmiedmann M5 Carbondiffusor usw.

  • Henry. Meine eigene Versicherung hat mir mitgeteilt dass dies ein Fall für die Privathaftpflicht ist. Ich habe die einfach so angerufen um zu fragen. Das ist genauso als ob jmd versehentlich den Ball gegen das Auto schießt und eine Beule macht. Zudem passiert da das Ganze im Stillstand nicht während der Autofahrt

  • Meine eigene Versicherung hat mir mitgeteilt dass dies ein Fall für die Privathaftpflicht ist.


    Dann wechsele die Versicherung! Offensichtlich hat da jemand während der Ausbildung geschlafen! :D


    Der geschilderte Fall steht unmittelbar in Zusammenhang mit dem Betrieb des Kfz (auch wenn das Auto bereits steht).



    Das ist genauso als ob jmd versehentlich den Ball gegen das Auto schießt und eine Beule macht.

    Das jedoch ist eben mitnichten dasselbe! Es hat nämlich rein gar nichts mit dem Betrieb des Kfz zu tun ist daher in der Tat ein PHV-Schaden.


    Ich hoffe, der Unterschied der beiden Fälle wurde deutlich.

  • Wer das bezahlt ist letzendlich egal.Der Verursacher kann auch aus eigene Tasche bezahlen, wenn er will. Hauptsache du siehst die Kohle.

    F10 , Eibach Sportline 45/40, 20" Breyton GTS 8,5J/ET35, 10J/ET35, Schmiedmann M5 Carbondiffusor usw.

  • Die Privathaftpflich greift da eigentlich nur bei Kindern, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Ansonsten ist das, wie R6 Diesel schreibt, Sache der KFZ Haftpflicht.


    Dem TE kanns egal sein, Hauptsache der Schaden wird bezahlt.

    Ich bin nicht die Signatur. Wie komme ich hier wieder raus?

  • Auch nicht. Nicht, wenn das Kind im Auto saß und die Tür öffnet.
    Das ist eindeutig geregelt. Für all das ist die Versicherung des Autos zuständig.
    Die Frage der fehlenden Deliktfähigkeit eines Kindes und die Aufsichtspflicht der Eltern ist davon unberührt.
    Nach Jahrzehnten im Versicherungsgeschäft kann ich das zu 100% sicher sagen.