Beiträge von Rollyy

    Bei dem Getriebe dürfte mehr im Argen sein.


    Auch wenn das Ablaufdiagramm von Überfüllung spricht, ist das nur möglich, indem man das Getriebe "normal" befüllt, bis es überläuft. Anschließend das Getriebe abkühlen lassen und dann nochmal 500ml einfüllen.


    Ich kann nur raten, nach Testervorgabe zu verfahren. Hat nicht jeder mit Automatik einen Getriebeölkühler? Ich musste nichts überfüllen gem. Testerablauf.

    Ich kapiere das auch nicht. Die Aussage von ZF mag nicht falsch sein,
    aber dürfte keine Rolle spielen. Denn der Füllstand wird bei laufendem
    Motor und angeschlossenem Tester gecheckt bzw. korrigiert. Der Tester
    überwacht beim Füllvorgang lediglich die Getriebetemperatur und gibt
    Anweisungen.
    Das Getriebe muss eine "Eingangstemperatur von (ich
    glaube) max. 35°C haben und der Nachfüllvorgang bis zum Überlaufen an
    der seitlichen Einfüllöffnung muss bei einer Getriebetemperatur von (ich
    glaube) 45°C abgeschlossen sein. Wärend der Motor noch läuft, wird dann
    die seitliche Schraube reingedreht. Würde man den Motor bei geöffneter
    Nachfüllöffnung ausmachen, liefe richtig Öl raus. Das Getriebeöl wird
    durch den laufenden Motor also im Getriebe gehalten.
    Eine richtige
    "Überfüllung" wäre nur machbar, wenn man sich nicht an die
    Eingangstemperatur hält und bei einer zu niedrigen Getriebetemperatur
    (also <35°C) aufhört, nachzufüllen. Das lässt der Tester gar nicht
    zu. Der Tester arbeitet den Ablauf nur ab, wenn die Getriebetemperatur
    im erforderlichen Bereich ist!
    Übigens ergibt sich ohnehin ein
    gewisser Toleranzbereich beim Nachfüllen, da man den besagten
    Temperaturbereich zum Nachfüllen hat. Dadurch, dass sich das Ganze
    ausdehnt bei höherer Temperatur und entsprechend an der seitlichen
    Füllöffnung rausläuft. Wenn das Öl bei 35°C gerade rausläuft und den
    Füllvorgang beendet, ist also mehr Getriebeöl drin, als wenn man am
    oberen Bereich von (glaube) 45°C aufhört. Der Tester kennt natürlich die
    jeweiligen Temperaturbereiche.


    Deshalb kann man kein Getriebeöl checken, wenn das Getriebe noch warm bzw. heiß ist.

    Selbst eine abnehmbare Anhängerkupplung brauch nicht demontiert werden, wenn man ohne Anhänger fährt. Im Falle eines Auffahrunfalls verändert sich natürlich das Schadensbild, eine Teilschuld wird deswegen aber nicht zugesprochen.


    So bei mir geschehen.

    Das mag in deinem speziellen Fall so gewesen sein. Aber die generelle Aussage, dass man die AHK nicht abnehmen müsste, ist falsch. In Deutschland gibt es kein Gesetz, das dies vorschreibt. Im Rahmen der "Schadenminderungspflicht" kann man aber für einen höheren Schaden zur Kasse gebeten werden.


    Ähnlich verhält es sich übrigens mit der Betriebsgefahr eines Autos. Da haftet man sogar, ohne beteiligt zu sein.

    Heutzutage nimmt man doch eine abnehmbare, optimalerweise eine elektrisch versenkbare. Rechtlich sehe ich keine bsonderen Problemen, wenn die AHK starr ist. Probleme gibt es doch nur immer wieder mal, wenn man eine abnehmbare nicht abnimmt, weil man zu faul ist. Du also den Schaden bei einem Unfall hättest reduzieren können.


    Es liegt an dir, ob es dir den Aufpreis einer abnehmbaren wert ist. Ich finde eine AHK optisch überhaupt nicht schön. Es sei denn du fährst hauptsächlich mit AHK und der Wagen ist lediglich ein Lastesel, der Kilometer schruppt. Dann würde ich eine starre AHK verstehen.

    ...Ich würde einfach das Datum "entfernen" und fertig. ;)

    Genauso sehe ich das auch. Die Versicherungen dürften heutzutage dieses Sicherheits-Feature auch noch nicht einpreisen in der Haftpflicht.


    HU-Prüfer kommen nur auf dumme Gedanken, wenn denn einer tatsächlich so "fit" ist. Und bei einem Unfall, bei dem diese tolle aktive Haube eine Rolle spielt, bekommt man noch Ärger, wenn die Dämpfer "abgelaufen" sind.


    Die neuen Dämpfer der Heckscheibe meines Tourings haben übrigens nur ein Jahr voll funktioniert. Immer wenn es kälter ist, wird die Scheibe nicht mehr von selbst hochgedrückt :sleeping:

    Ich würde mich wegen dem gelben Frostschutzmittel schlau machen. Mischen sollte man unterschiedlich farbige grds. nicht. Es kann zur Verklumpung führen.


    Mein Stand ist, dass BMW das Grün/Blaue Mittel nimmt . Das muss alle paar Jahre mal gewechselt werden. Das rote Zeug ist universell und kann theoretisch anstelle des grün/blauen BMW Mittels genommen werden, ohne dass Teile angegriffen werden. Freigegeben durch BMW dürfte aber nur das grün/blaue Mittel sein.

    Ich glaube nicht, das eine "Garantie" , und das ist die Premium Selektion Verschleissteile wie Reifen mit abdeckt....


    demnächst erwartet der Kunde noch für die nächsten 10Tkm einen stets vollen Tank und beschwert sich dann,
    falls dieser leer wird bevor ein Jahr rum ist....


    Die Premium Selection selbst ist keine Garantie. Es ist ein Gebrauchtwagen-Status, den nur Fahrzeuge erhalten, die bestimmte Bedigungen erfüllen. Die Bedingungen wurden immer mal etwas geändert. Früher umfasste die Premium Selection um die 100 Prüfpunkte, die man als Händler eigtl. problemlos erfüllen kann. Es sei denn, der Vorbesitzer hat den Wagen richtig abgeranzt.


    Ich habe mal geggogelt. Scheint aber schon älter zu sein:


    Weiterleitungshinweis