zunächst mal ist alles Gewährleistung. Wobei offensichtliche Mängel (Kratzer) oder Verschmutzungen sicher nicht darunter fallen...
Die EuroPlus wird bspw. auch nicht für das Klappern aufkommen. Sie trägt innerhalb der Gewährleistung die Kosten für Dinge, die durch die Garantiebedingungen abgedeckt sind.
Gebrauchtwagengarantien sichern somit i.d.R. auch die Verkäufer ab. So muss der verkaufende Händler im Gewährleistungsfall nur für Kosten aufkommen, die die Garantie nicht abdeckt.
Wie ich bereits schrieb, sollte bei Einschaltung eines anderen Händlers abgeklärt werden, was die EuroPlus übernimmt. Dieser Händler könnte dann auch anfragen, ob die übrigen, unter die Gewährleistung fallenden Dinge vom verkaufenden Händler bezahlt werden.