Leute Leute...
1. Der Verkäufer kann nichts dafür, daß der Kunde 150km fährt, um ein Auto zu kaufen. Das ist Thema des Kunden.
2. Die Verkokung der ASB (und des AGR und der Einlasskanäle) ist betriebsbedingt normal. Wenn der Verkäufer will, kann er hier die Gewährleistung ablehnen. Klar kann man dann klagen und und und... Ausgang ungewiss.
3. Ein Ersatzfahrzeug für die Reparaturdauer muss der Verkäufer nicht zur Verfügung stellen.
4. Auf die Reparatur gibt es natürlich keine 2 Jahre Garantie oder Gewährleistung. Es handelt sich dabei nicht um eine vom Kunden in Auftrag gegebene (und bezahlte) Leistung, sondern um die Beseitigung eines Mangels innerhalb der Gewährleistung. Warum soll der Käufer nach der Beseitigung eines solchen Mangels besser gestellt sein, als wenn dieser Mangel gar nicht erst bestanden hätte?
Ich würde anstelle des Verkäufers nach Austausch des Glühstiftsteuergerätes erst mal nachsehen, ob die Fehlermeldung für die Glühstifte immer noch da ist. Das (aufgrund der Einbauposition - Konstruktionsfehler) defekte Steuergerät überwacht die Stifte. Kann gut sein, daß die Glühstiftfehler nur aufgrund des defekten Steuergerätes anstehen. Komischerweise gehen die gleichen Glühstifte bei den Vierzylindern nie kaputt... Dem TE kann das natürlich egal sein, wenn sie die Stifte trotzdem einfach tauschen...
Meiner Meinung nach ist der TE mit den vorliegenden Bedingungen sehr gut bedient.
Die Verkaufs NL unbedingt darauf hinweisen, daß AGR und Einlasskanäle ebenfalls zu reinigen sind! Adaptionen für Abgassystem und Luftmassensystem sind VOR!!! der Reparatur (bzw. Anschluss von AGR und Drallklappensteller) zu löschen. Ebenso sollte die Injektoradaption gelöscht werden. Eigentlich müssten die das selbst wissen, aber...