Alles anzeigen
Meine Empfehlung: Wie @Midget schon schrieb - kauf bei deinem Händler deines Vertrauens.
Aber natürlich hast du auch Rechte, wenn du ein Fahrzeug als gewerblicher Käufer kaufst, eben nur mit dem Unterschied, dass im B2B-Kaufvertrag, der gewerbliche Verkäufer die Gewährleisungsrechte einschränken kann. Er muss es nicht. Natürlich machen es die meisten gewerblichen Fahrzeughändler.
Solltest du allerdings als privater Käufer, also als Verbraucher, bei einem gewerblichen Händler kaufen, dann steht dir, bei einem Gebrauchtfahrzeug, immer die min. einjährige Gewährleistung zu.
It's in you...
Ähm, ICH will datt Dingens doch gar nicht kaufen! Würde ich auch niemals bei einem solchen Händler tun. Da hast du mich wohl falsch verstanden: Das "Steuersparmodell" war nicht wirklich ernst geneint.
@ruedigold möchte die Wundertüte kaufen.