Die Gewährleistung greift auch auf Verschleißteile, mit Einschränkungen. Die Querlenker sind bei 94.000km kein Verschleißteil.
Da wird dir jeder halbwegs abgebrühte Gebrauchtwagenhändler das Gegenteil erzählen. Und damit in vielen Fällen auch vor Gericht Recht bekommen. Genau darum drehen sich solche Auseinandersetzungen (vor Gericht) meist, ob es ein Mangel oder ein Verschleißteil ist. Vom ADAC gibt es eine lange Liste inkl. Urteilen. Ob einem die im Zweifel hilft ist eine andere Sache. Ohne Deckungszusage einer Rechtschutzversicherung ist das Kostenrisiko (Sachverständige, Gutachten!) für einen Privatkunden vor Gericht immens und damit die Hürde zur Klage sehr hoch.