Wenn das so einfach wäre, bräuchten wir keine Juristen und keine Richter. Das ist nicht mit einem Dreizeiler für noobs zu erläutern...
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Berührt werden u.a. Produktsicherheitsgesetz und auch Prdukthaftungsgesetz mit Verzweigungen zum BGB bis hin zum Strafgesetzbuch. Dazu diverse Verordnungen.
Ganz genau.Stell dir mal vor, irgendein Kamikazeschrauber wuerde RG falsch bedienen und sich oder jemand anderem Schaden zufuegen.In Amerika koennte er vielleicht BMW verklagen, weil in der Reparaturanleitung im RG nicht stand, dass man einen Bremsattel wieder festschrauben muss nachdem man ihn abgeschraubt hat.Also wieso sollte ein Hersteller wie BMW eine Software zur Verfuegung stellen, welche auch eine Menge Risiken birgt und eventuell zu Schadensersatzanspruechen fuehren koennte !?!
Welcher Automobilhersteller stellt ueberhaupt eine Reparatursoftware fuer Endkunden zur Verfuegung ?