Wenn der Wagen ohnehin da war, um an der Heckklappe lackiert zu werden, dürfte das eigentlich kein Problem sein. Da wird doch festgehalten, wenn im direkten Arbeitsbereich Unfallvorschäden vorhanden sind, für die man dem Kunden keine Arbeiten aufschwätzen kann. Eine unfachmännisch überlackierte Arbeitsfläche wird man doch auch festhalten.
Davon ab dürfte das doch über die Betriebshaftpflicht des Autohauses laufen, oder? Kein Grund mit dem Kunden Theater anzufangen imho.