Anwohnerstraßen halte ich nicht für willkürlich. Da darf keiner rein, ausgenommen Anwohner und deren Besucher. Ebensowenig Gewichtsbeschränkungen, die ja in der Regel bautechnisch bedingt sind. Wenn die Brücke nur 7,5to trägt, dürfen schwerere Fahrzeuge nicht fahren.
Nachtfahrverbote für Motorräder hatten vor 50 Jahren Sinn, als Motorräder wesentlich lauter als Autos waren. Ich kenne das hauptsächlich aus Kur- oder Touristenorten. Heutzutage gibt es dafür keinerlei Rechtfertigung mehr.
Die Gewichtsbeschränkungen betreffen auch viele Straßen, auf denen man nur einfach keinen Schwerlastverkehr haben möchte. Ehingen/Donau bpsw. die gesamte Innenstadt ausgenommen Lieferverkehr. Diese Einschränkung "ausgenommen Lieferverkehr / Land- und Forstwirtschaft / Anwohner" findet man ziemlich häufig und ist dann eben nicht an der Traglast der Brücke orientiert.
Diese Einschränkungen sind genauso wie die Motorradfahrverbote und die bereits existierenden Umweltzonen-Fahrverbote mehr oder weniger willkürlich gewählt und trotzdem haben sie seit Jahren Bestand. Das wird sich also wohl mit dem GG vertragen. Zumal es dort ja dann auch wieder Ausnahmeregelungen für Anwohner, Handwerker, Lieferdienste etc geben wird, wie jetzt schon bei der grünen Plakette.