Hey zusammen,
ich brauche mal euer Schwarmwissen, denn ich bin gerade total verwirrt – sogar die Meinungen der Kfz-Meister gehen auseinander.
Ausgangslage:
Ich plane nach meinem Urlaub meine M409-Felgen zu montieren mit folgenden Reifengrößen:
VA: 245/35 R20
HA: 275/30 R20
Diese Reifengrößen stehen ganz offiziell auf dem Aufkleber in der Türinnenseite meines Fahrzeugs – also laut Werk „freigegeben“. Ich war bisher immer der Meinung:
Trotzdem Eintragungspflicht, wenn andere Felgen verwendet werden (außer Originalfelgen oder mit ABE).
Doch heute in einer Werkstatt sagen mir alle, inklusive Meister:
Wenn die Reifengröße im Türaufkleber steht, brauchst du die nicht eintragen lassen – egal welche Felge, solange die Traglast passt und nix schleift.“
Das widerspricht allem, was ich bisher gehört habe. 🤯
Was stimmt denn jetzt wirklich?
- Müssen die Reifen trotzdem eingetragen werden, wenn z. B. Felge & Reifenkombi so nicht in der EG-/ABE-/CoC steht?
- Oder reicht es wirklich aus, wenn die Reifengröße auf dem Türschild steht?
- Wo bekomme ich eine coc her
Danke