TV Funktion nachrüsten für Navi Prof CIC

  • Es gibt kein generelles Verbot allerdings


    §23 I StVO: "Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch (...) Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden."


    §1 StVO : "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht."


    Im Falle eines Unfalls wird defenitiv nicht die Polizei beweisen müssen ob und in wiefern das laufende TV zur Ablenkung beigetragen hat sondern es wird so ausgelegt. Die Versicherung kann sich auch querstellen.


    Ausserdem wurde ich schon etliche male damals im e60 angehalten. Nun gut, jedem das seine.

  • Im Falle eines Unfalls wird defenitiv nicht die Polizei beweisen müssen ob und in wiefern das laufende TV zur Ablenkung beigetragen hat sondern es wird so ausgelegt.

    Du stellst hier eine elementare Rechtsgrundlage in Frage, die in der Verfassung verankert ist: "Im Zweifel für den Angeklagten". Die Polizei kann sowieso nur aufnehmen, den Rest macht die Staatsanwaltschaft.

  • TV während der Fahrt zu schauen ist nicht verboten, genauso wie das rauchen!


    Bin mit meinem E39 auch Nachts in eine Kontrolle geraten und habe vergessen das Fernsehen auszuschalten. Der Polizist bemerkte es und fragte mich, ob es mich nicht stören würde während der Fahrt und ich verneinte es!


    Als er mir die Papiere wieder gab, sagte er eine gute Fahrt noch und ich sollte mich nicht vom Fernsehen ablenken lassen und grinste dabei!

  • Das es immer wieder Typen gibt, die mit der STVO oder dem StGb um die ecke kommen müssen.
    Was soll das?