Fußgängerschutz hinweß deaktivieren


  • Grundsätzlich bin ich deiner Meinung.
    Ein potentielles Unfallopfer dürfte sich aber über jedes System freuen, welches ihn vor dem Rollstuhl bewahren könnte...



    Gruß Thomas


    Konkreter Fall aus der Praxis (zugegebenerweise krass, aber kommt des öffteren von):


    Fahrzeug mit einigen nicht eingetragenen Umbauten, es kommt zu einem Unfall mit erheblichen Personenschaden (Radfahrer angefahren).


    Erste Instanz spricht den Fahrer Schuldig - Fahren ohne Betriebserlaubsnis, Versicherung kann 5.000€ des Schadens zurückfordern.


    Versicherung geht in Berufung, zweite Instanz stellt Vorsatz fest - wenn ein Fahrzeug nach eintragungspflichtigen Umbauten ohne Abnahme bewegt wird, ist es Vorsatz. Versicherung kann volle Schadenssumme vom VN zurückfordern.


    Die Radfahrerin ist seit dem Unfall Querschnittsgelähmt und nicht mehr Arbeitsfähig. Sie hat Anspruch auf Schmerzenesgeld in gut sechstelliger Höhe. Diese muss nun vom Unfallverursacher übernommen werden. Als KFZ-Mechatroniker reicht das Geld für die Tilgung nicht aus. Da die Verschuldung auf Vorsatz zurückzuführen ist, ist eine Privatinsolvenz ausgeschlossen.


    Und alles nur wegen ein paar nicht eingetragenen Spurplatten und Xenon-Leuchtmittel in den Halogenleuchtkörpern.


    Das Beispiel lässt sich auch super auf den Fußgängerschutz übertragen. Vor allem, da dieser dafür da ist, dass jemand anderes nach Möglichkeit nicht Querschnittsgelähmt nach dem Unfall aufwacht. Solltest du den Sensor nicht an das Fahrzeug anbringen können, dann mach dir die Mühe oder lass es bleiben, nicht nur zu deiner Sicherheit, sondern auch anderer.