Unfallfahrzeug wird wieder als Unfallfrei angeboten!

  • - Wenn der Wagen als unfallfrei verkauft wird,

    Und genau darum bist schon wieder über das Ziel hinausgeschossen. ;)
    Nicht, "hätte, wenn oder wird".


    Es steht einzig und allein nur das Inserat im Raum. Nichts anderes. Der Wagen IST NICHT verkauft.

  • Einigt euch einfach, dass jeder einen anderen Teil betrachtet hat. Ein Jurist schaut halt anders drauf und würde den Fall eben genauso aufbauen wie es Kai gemacht hat. Das ist m. E. auch verständlich aus der Perspektive..

  • Ich glaube du bist ein wenig über das Ziel hinaus geschossen. Seit wann ist es Betrug, wenn ein Inserat Fehler aufweist? Dann wären ja bestimmt 10% der Ersteller der Inserate Betrüger.
    Bitte noch einmal in dir gehen und schauen was hier vorliegt. Bzw. , weil du mich zitierst, meine Antwort genauer zu lesen.

    Korrigiere auf 90%+ oder glaubst du tatsächlich das auch nur annäherend viele Fahrzeuge eine sogenannte "Vollausstattung" aufweisen wie sie von fast jedem angepriesen werden? Bin jedes mal wieder verärgert über diese komischen Personen die noch nicht einmal einen richtigen Satz in deutscher Sprache zusammen bekommen aber ihr Fahrzeug mit Holz-Spar-Ausstattung-Hauptsache-sieht-aus-wie-dicke-Karre als "voll" deklarieren und doof wie ich bin natürlich raufklicke, mir alles andere haarklein angucke bevor ich zur angeblichen Vollausstattung komme und wieder einmal feststelle das es Clickbait war und ich erneut meine Zeit verschwendet habe....zumal die dann auch Preise haben wollen die sich tatsächlich im Niveau alá "voll" oder nahezu voll bewegen -.-* :wall:

  • Das ist m. E. auch verständlich aus der Perspektive..

    Hat auch niemand was anderes behauptet.
    Nur kann ich es nicht stehen lassen, wenn jemand meint meine Aussage sei falsch, aber er meint selbst was ganz anderes, was gar nicht in meinem Zusammenmhang steht.




    Korrigiere auf 90%+

    In Sachen Ausstattung hast du natürlicch recht. Da hat quasi jeder Privatmann eine Vollaussattung.
    Mir ging es nur um die allg. Fz-Daten: Bj., Km-Stand, Unfaller ja/nein/vielleicht...

  • Genau. "Irren" ist menschlich und da kann es schon Nachsicht bei den Gerichten geben. Der "Versuch ist strafbar" ist ja auch Ermessensache eines Staatsanwalts oder Richters. Alles kann, nix muss, vorallem wenn das nur 1x passiert und nicht ständig, gibts da kein öffentliches Interesse irgendjemand aufzuhängen.


    Fakt ist und wie es der TE Erfahren hat: Der Käufer macht sich vom falschen Angebot einen Ausdruck oder kann es via Kaufvertrag wiederlegen, dann hat der Händler die Möhre halt wieder auf dem Hof stehen aufgrund falscher Angaben.


    Da der TE den Rat befolgt hat mit dem Händler nochmal nett zu plauschen, alles zurückgenommen wurde, ist doch alles wieder im grünen Bereich. Macht ja auch nicht jeder Händler, dass er eine Gurke wieder zurücknimmt ohne viel Streß drumrum. Eigentlich positiv und nochmal für alle gut gegangen, denke ich.

  • Es gibt im Strafrecht keinen fahrlässigen Betrug, der verlangt immer Vorsatz des Täuschenden und zudem eine rechtswidrige Bereicherungsabsicht, spätestens daran scheitert es wenn der Verkäufer nach Auffliegen Bemerken der fehlerhaft zugesicherten Unfallfreiheit den Wagen anstandslos zurücknimmt und den Kaufpreis erstattet. Deshalb eine Strafanzeige zu erstatten ist vergeudete Lebenszeit.