Die Fahrzeughersteller wurden dazu "gezwungen" diese Funktion zu entfernen. Hat nichts mit wegsparen zu tun. Geht wohl ums rechtsabbiegen, vornehmlich in Stadtverkehr in Bezug auf Radfahrer z.B. Diese werden dann nicht erkannt. Kann ich mir auch so vorstellen, gerade in der Stadt haben die Fahradfahrer die Macht auf der Straße.
Also im Netz habe ich auf den ersten Blick nichts dazu gesehen, also keine Rechtliche Grundlage. Aber gesehen habe ich das es Hersteller übergreifend einfach bei allen so ist. In der Regel sollten Radfahrer auch beleuchtet sein, und wenn da von hinten ein LKW in einen Spiegel blendet sehe ich erst recht nix. Naja wir werden es nicht ändern können.