Zeigt her eure Sommerschuhe....

  • auch mit nicht originalem Fahrwerk eintragungsfrei? ;)


    sieht schick aus

    :) ich denke nicht das Dein Smiley alles erklärt!


    Die montierte Felgen, ET und Reifengröße entspricht exakt den laut COC Papieren freigegebenen Rad/Reifenkombinationen, somit wird der Radsatz wie original betrachtet (abgesehen davon das selbst mein TÜV´ler der Meinung war es sind original Felgen). Die Zulassung der Felgen wäre ein anderer Punkt der hier ja über eine EG Genehmigung erledigt ist.


    Die ABE der Spurplatten wiederum bezieht sich ebenfalls auf die original Abmessungen von Felgenbreite, ET und montierten Reifen, in der ABE wird unter Hinweis A27 sogar darauf hingewiesen das ".... es bestehen keine technischen Bedenken gegen die zusätzliche Verwendung von geprüften Fahrwerkstieferlegungen (mit ABE oder Teilegutachten)."


    Da die Eibach Federn ein Teilegutachten besitzen, die Montierte Felgen/ Reifengröße dem original entspricht und die "böse" Nachbaufelge ein EG Genehmigung besitzt, bleibe ich dabei -> das ganze ist - bis auf die Federn - Eintragungsfrei ;)

  • Keine Bedenken heißt aber nicht, dass es nicht Eintragungsfrei ist. Selbst wenn alles eine ABE hat, bezieht sich diese immer nur auf das besagte bzw. benannte Teil.


    Von daher trifft deine Aussage zu, dass die Rad/Reifen/Spurplatten Kombi eintragungsfrei ist, jedoch durch die Federn die Kombination eintragungspflichtig ist :)


    Weißt du wieviel die Felgen wiegen?

  • Nipponracer.
    Das sieht wohl je nach TÜ Verein und Bundesland anderaus.
    Ich hab keine neue Plakette bekommen, weil ich mein abgenommes Fahrwerk + M343 Felgen nicht in den Schein hab eintragen lassen. Die Plakette musste ich erst bei Zulassungstellungsstelle in Verbindung mit Abnahme und einem Schrieb der "Bündelsstelle" abholen. Nochmals 16,70 € oder so die dabei drauf gehen.
    Ohne Abnahme des Fahrwerks und der Felgen hätte ich erst garkeine HU vom TÜVer bekommen....


    Wäre ich mit "original" Felgen und nur dem Fahrwerk (mit ABE) zur HU gefahren hätte ich vielleicht HU bekommen, wenn ich dann aber mit den M343 z.B. einen Unfall habe, und ein Gutachter meint mir was zu wollen, zahlt auch die Versicherung nicht. Deshalb sage ich dem TÜV grundätzlich was geändert wurde und der entscheidet was eingetragen werden muss.
    Und das ist bei den meissten Änderungen der Fall (Dollarzeichen). Ich würde das Risiko aber jedenfalls nicht eingehen.

  • ...yup...AVUS AC-MB3...die stehen meinem F11 auch gut. :)

    Nachrüstungen: NBT-EVO+G30-Display+ATM+CD+RTTi, ZBE4, ASD, KAFAS2, 2TB, 2VB, 302, 3AG, 5AC, 5AD, 5AG, 5AT, 5AR, 5DP, 688, 6NR, 6CP, 654, 6WB, 8TL,, Gent.Funktion, G30-Innenspiegel, AK-Motion-Display