520 d - Getriebeproblem

  • Habe jetzt das selber Problem bei 106000km . Habe das Auto vor 4 Monaten bei einem Händler gekauft mit 12 monaten gewährleistung auf motor und Getriebe. Eigentlich muss der Händler den Schaden beseitigen oder?;(

  • Die ersten 6 Monate muss der Händler nachbessern. Erst danach liegt die Beweislast bei dir. Von daher kannst du dich entspannt zurücklehnen.

  • Die ersten 6 Monate muss der Händler nachbessern. Erst danach liegt die Beweislast bei dir. Von daher kannst du dich entspannt zurücklehnen.


    Der Hädler ist 300km weit weg. Muss er die kosten für die strecke bezahlen?

  • Rechtlich gesehen muß er für die Transportkosten aufkommen.
    Oder er gibt dir die Freigabe, es vor Ort machen lassen zu können.


  • Der Hädler ist 300km weit weg. Muss er die kosten für die strecke bezahlen?

    Bevor du von weiteren "Rechten" z.b Schadensersatz gebrauch machen kannst, musst du entsprechende Fristen setzten. Wenn der Händler diesen nicht nachkommt, dann hast du alle Rechte der Gewährleistung auf deiner Seite. Vorher nicht!

  • Hast du dich denn schon einmal mit deinem Händler in Verbindung gesetzt?
    Vereinbarungen und Fristen immer schriftlich mit Bestätigung.

  • Ja habe ich aber bis jetzt noch keine Lösung vom Händler, er will es über die Kulanz von bmw versuchen. Ich bezweifle aber das es was wird weil das Auto ist bj 09.2010 und ist 106000km gelaufen.

  • Dann fahr zu BMW und lass dort eine Diagnose stellen inkl. Kostenvoranschlag. Kulanzantrag stellen lassen.
    Mit dem Ergebnis und dem Kostenvoranschlag meldest du dich dann bei deinem Händler.
    Da du in der Gewährleistung bist, wird er für den Schaden aufkommen müssen.