EuroPlus Mit Fehlender Serviceeintrag!

  • Hallo zusammen,


    folgende Situation: habe mir ein F11 letztes Jahr im Mai beim :) Partner (~Stuttgart) mit EuroPlus gekauft. War letztens beim :) (~München) wegen Wasseransammlung an der hinteren Türe rechts...
    Einen Teil der Rechnung sollte per Kulanz beglichen werden aber da ein Serviceeintrag (Ölwechsel) am Feb-2014 fehlte habe ich jetzt ein Problem. Zusammengefasst:
    - Feb-2014: Zugelassen auf :)
    - Mai-2015: Kaufvertrag
    Da der Service vom :) ausgeführt sein sollte wollte ich fragen welche Rechte ich nun habe: Schadensersatz? Kann ich den F11 zurückgeben?


    Danke für die Kommentare.


    Gruß isi1102

  • Du hast den Wagen gekauft und vor Übergabe wurde ein Ölwechsel durchgeführt der nicht im Serviceheft steht. Habe ich das richtig verstanden? Wenn das so ist muss dir dein Händler diesen Service nachträglich abstempeln. Das mit den Jahreszahlen, Zulassung etc. habe ich noch nicht gerafft!?

  • Ich vermute mal dass ein Ölwechsel vor der Übergabe durchgeführt wurde. Ich sehe im BC dass ich im Feb-2016 wieder zum Ölwechsel muss.
    Ist das nachträgliche Abstempeln ohne Probleme möglich?

  • Ja ist möglich da der Händler in seinem System den Service vermerkt haben muss. Hatte ich damals bei meinem E61, dort wurde auch vergessen abzustempeln bei Fahrzeugübergabe. Außerdem sind diese Daten auch im Schlüssel gepeichert und der Händler kann sehen wann welcher Service gemacht wurde...Das Intevall wurde ja auch zurückgesetzt wenn er momentan 02/2016 anzeigt

  • Durch die ganzen :) ist dein Beitrag ein weinig unübersichtlich . Da aber ein Kulanz Antrag schon gestellt wurde prüft BMW ob die Service Termine Eingehalten wurden .


    Die abgeleisteten Service sind auch in der BMW History hinterlegt.


    Deswegen glaube ich wohl eher das dein BMW Partner einen auf Dumm macht und dir deine Zustehenden Leistungen verweigern will.

  • Bevor ich mit dem Verkäufer rede möchte ich noch eine Frage stellen: nehmen wir an dass der Service im 02/14 nicht durchgeführt worden ist, was kann ich tun, was sind meine Rechte?

  • Naja , musst dich mal richtig Informieren. Soweit ich weiß ist das schwer .


    Aber wenn die Kulanz nicht mit einem Service in Verbindung steht . Also ich meine wenn durch den Service die Kulanz vermieden hätte werden können .


    Kannst eventuell sagen ist doch Egal ob der Service gemacht wurde oder nicht.

  • War bei meinem E60 Kauf damals genauso. Die hatten vergessen den Ölservice bei Übergabe einzutragen ins SH.
    Ich habe dann später die Steuerkette tauschen lassen über EuroPlus (N47 Problem). Die wollten dann auch nichts übernehmen
    mit dem Hinweis auf zu langes Ölservice Intervall.


    Glücklichweise hatte ich vom BMW Händler einee Rechnung bei Üvergabe bekommen die den Ölservice enthielt.
    Dann hat die EuroPlus anstandslos bezahlt.

    BMW F10 520dA LCI 02/2014 mit Sportpaket


    248, 319, 3AG, 430, 453, 456, 5AG, 5DL, 5DP, 601, 654, 696, 6FH, 6WB nachgerüstet

  • Ich sehe da überhaupt kein Problem. Eindeutig muss die EuroPlus bzw. der Verkäufer haften. Sprich doch mal den Verkäufer an! Normalerweise hat das aber auch der Serviceberater zu klären, der den aktuellen Garantiefall bearbeitet. Der Wagen wurde im Mai gekauft mit einer EuroPlus-Garantie. Was davor gemacht wurde oder eben auch nicht, kann dir wirklich egal sein. Es kann unmöglich sein, dass du eine Gebrauchtwagengarantie bekommen hast, die quasi nie Geltung hatte. Oder verstehe ich da etwas falsch?
    Wenn ich bisher meine Rechtsschutz nie gebraucht habe bzw. einen Anwalt, aber in diesem Falle würde ich einen nehmen. Klarer geht´s doch nicht ?(

  • Mich würde eher mal der Erklärungsversuch interessieren, in welchem kausalem zusammenhang Wasseransammlung in der Tür mit einem moglicherweise verbummelten Ölwechsel stehen könnte....