MAM 10T 19" mit ABE aber nicht zulässig?

  • Hi, habe mir die Felgen von MAM 10T in 19" 8,5J ET35 mit 245/40 bestellt.

    Haben eine ABE auch mit Allradlenkung. (BMW 5er-Reihe 5L e1*2007/46*0363*.. mit Allradlenkung)

    Jetzt hat mich der Verkäufer auf den letzten Punkt Y91 aufmerksam gemacht:

    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage

    sind die Sonderräder nicht zulässig an

    Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 348 x 30 mm

    an Achse 1 und 330 x 20 mm an Achse 2.

    Fährt einer diese Felgen? Oder gibt es da Erfahrungen?

    Danke Dad

  • Hallo
    Ich habe auch eine ähnliche Erfahrung machen dürfen. Felgen wo der Ventil an der Innenkante der Felge sitzt, passen leider nicht.
    Bei mir haben nur 3-4mm gefehlt. Ich habe auch RDC Ventile. Mit kürzeren Standard Ventilen hätte es vermutlich noch knapp gepasst.
    Ich wollte aber auf RDC nicht verzichten. Übrigens hat das ganze nichts mit Aktivlenkung zu tun.
    Darum musste ich auf 20" gehen.


    Grüsse
    ksikas


  • Hat der 520d denn wirklich die 348er Scheibe vorne? Ich dachte, dass wäre eine 330x24 - mag mich natürlich täuschen. Prüf das bitte erstmal.
    Die 330x20 hinten sollte eigentlich gar keine Probleme machen.

  • Danke für die schnellen Antworten.
    ksikas ich habe kein RDC, sollte also gehen
    @R6-Diesel richtig, vorn und hinten habe ich 330 mm.
    Mir leuchtet nicht ein wo da was schleifen soll. Zumal ich hinten noch 10 Platten pro Seite fahre.
    Das Bild ist nur in der Farbe verändert, zeigt aber den 5L und die Felgen.
    Gruß Dad

  • Am 520er brauchst Dir wegen der Angaben keine Gedanken machen. Selbst die große Bremse für den 520 ist noch unter den Maßen.

    Ich bin nicht die Signatur. Wie komme ich hier wieder raus?

  • also grundsätzlich sind so auflagen ja auch mehr sollte als muss, letzten endes entscheidet der prüfer und der muss doch sehn obs freigängig is oder nicht.


    grad wenn du eh noch 10mm scheiben drauf hast sollt doch die bremsfreigängigkeit kein problem sein.


    hast du ne abe oder nen teilegutachten? ne abe müsstest du nur mitführen und nix eintragen lassen.

  • also grundsätzlich sind so auflagen ja auch mehr sollte als muss, letzten endes entscheidet der prüfer und der muss doch sehn obs freigängig is oder nicht.


    grad wenn du eh noch 10mm scheiben drauf hast sollt doch die bremsfreigängigkeit kein problem sein.


    hast du ne abe oder nen teilegutachten? ne abe müsstest du nur mitführen und nix eintragen lassen.

    Er hat eine ABE...

    Ich bin nicht die Signatur. Wie komme ich hier wieder raus?

  • na dann frag ich mich warum er se eintragen lassen will?

    Vielleicht weil er dann die ABE nicht mit dabei haben muss. Aber is ging ja um die Frage der Zulässigkeit.

    Ich bin nicht die Signatur. Wie komme ich hier wieder raus?

  • Vielleicht weil er dann die ABE nicht mit dabei haben muss. Aber is ging ja um die Frage der Zulässigkeit.


    Jo, darum gehts. Denn wenns schleift nützt mir die ABE auch nix. Aber ich denke auch das da genug Luft ist.
    Gruß Dad