Eure grundsätzliche Haltung zu Unfallfahrzeugen

  • Hallo zusammen,


    mich würde mal die Meinung interessieren, wie Ihr das mit den Unfallfahrzeugen handhabt.


    Lt. Rechtssprechung gelten alle Fahrzeuge, deren Reparaturwert über 500 EUR netto liegt ja offiziell als Unfallwagen und müssen im KV auch so angegeben werden. Für 500 EUR bekommt man bei BMW nicht einmal die Frontschürze lackiert. So läppert sich z. B. ein Kratzer an Tür oder Seitenwand im Parkhaus durchaus auf 1.000 EUR und mehr, sofern man nicht in einer freien Werkstatt reparieren lässt. Damit ist das Auto gleich ein Unfallwagen.


    Noch weiter geht es dann bei Leasingfahrzeugen. Jegliche optische Schäden werden durch das Autohaus oder die Niederlassung teuer instand gesetzt. Am Ende bekommt man als Käufer des Fahrzeugs, also die 2. Hand, maximal die Rechnung oder den Nachweis über erfolgte Lackarbeiten und weiß nicht genau, wie der Schaden entstanden ist. Man kann es höchstens erahnen. Aber ein Unfaller ist und bleibt es trotzdem. Beim Wiederverkauf ist man dann quasi in Rechtfertigungsnot.



    Wie handhabt Ihr das? Besteht Ihr darauf, dass "unfallfrei" im KV steht und kauft Ihr euch keine Fahrzeuge von Niederlassungen / Autohäusern (ich habe extra Fähnchen- und Schotterhändler weggelassen - dass man dort grundsätzlich keine Unfaller kaufen sollte, ist ja allgemein bekannt), die keinerlei Lackschäden aufweisen? Oder schaut Ihr nach, was genau gemacht wurde?


    Persönlich lasse ich mir die Historie und die Rechnungen zeigen. Wenn keine Teile getauscht und die Arbeiten bei einem BMW-Autohaus gemacht wurden, sehe ich über Lackarbeiten hinweg. Vor allem bei Leasing-Rückläufern. Ob das nun der Königsweg ist, weiß ich nicht. Über Meinungen würde ich mich freuen.

  • ich hab kein Problem mit Unfallfahrzeugen vom Vertragshändler. Die sind vernünftig repariert und lackiert und der Kaufpreis ist günstiger. Die Historie gibt Ansatzpunkte, den Kaufpreis dann noch weiter zu drücken. Wenn der Händler im Kaufvertrag die Schäden nicht umfangreich deklariert, kann man dann noch mehr raus holen nach Zustande Kommen des Vertrages ;) .. muss man sich natürlich überlegen, ob man es sich mit dem Händler verscherzt und der nur noch die Hände überm Kopf zusammen schlägt bei der Basar Mentalität.

  • Hast ja weniger bezahlt als bei einem Unfallfreien. Der Wertverlust sollte bei beiden gleich sein. Wenn ein nicht Unfaller in zwei Jahren 5000€ an Wert verliert, sollte das bei nem Unfaller genauso sein.


    Deshalb ist es meiner Meinung nach Latte.

  • Hallo zusammen,


    mich würde mal die Meinung interessieren, wie Ihr das mit den Unfallfahrzeugen handhabt.


    Lt. Rechtssprechung gelten alle Fahrzeuge, deren Reparaturwert über 500 EUR netto liegt ja offiziell als Unfallwagen und müssen im KV auch so angegeben werden. Für 500 EUR bekommt man bei BMW nicht einmal die Frontschürze lackiert. So läppert sich z. B. ein Kratzer an Tür oder Seitenwand im Parkhaus durchaus auf 1.000 EUR und mehr, sofern man nicht in einer freien Werkstatt reparieren lässt. Damit ist das Auto gleich ein Unfallwagen.

    Fassen wir zusammen.
    Wenn mein russischer Lackierer um die Ecke die zerkratzte Tür für 350€ lackiert bleibt der Wagen unfallfrei. Gehe ich mit den gleichen Schaden zu BMW und lasse dort 1000€ hab ich ein Unfallauto. Klingt für mich nicht besonders logisch ;)


    Ich persönlich habe kein Problem mit gut reparierten Unfallautos ( egal wo repariert).Als Beweis gebe ich hier öffentlich zu , dass ich einen Unfallwagen( Kotflügel hinten links) fahre ;)

    F10 , Eibach Sportline 45/40, 20" Breyton GTS 8,5J/ET35, 10J/ET35, Schmiedmann M5 Carbondiffusor usw.

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  • Ich habe auch nen Unfallwagen. Bei mir wurde die Beifahrerseite nachlackiert, weil einer seinen Schlüssel dran ausprobieren musste. Find ich auch blödsinnig. Ein Unfall in dem Sinne war es ja nicht, das war Vandalismus.
    Mir wurde das beim Kauf angegeben und das war ok für mich.

  • Dein Wagen gilt nicht als Unfallauto, weil es sich nur um eine Schönheitsrep. handelt. Beim Verkauf angeben muss man das trotzdem.

    F10 , Eibach Sportline 45/40, 20" Breyton GTS 8,5J/ET35, 10J/ET35, Schmiedmann M5 Carbondiffusor usw.

  • Wenn Karosserieteile wie Türen, Stoßstangen, oder Koflügel getauscht werden, dann sind es für mich persönlich keine Unfallfahrzeuge.
    Das eigentliche Fahrzeug ist für mich der Rahmen und die mit ihm verschweißte und verklebte Aussenhaut. Bleibt dieser bei einem Unfall unbeschädigt, ist alles im Lot.
    Fahrwerksschäden, z.B. nach einem heftigen Bordsteinkontakt oder Abflug ins Grüne betrachte ich da schon kritischer, da man eine Achse zwar tauschen kann, diese bei einem Schlag ihre Aufnahmepunke aber stak beschädigen kann.


    Trotzdem möchte ich gerne informiert werden, wenn sich das Fahrzeug auf der Autobahn gedreht hat, vorne und hinten eingeschlagen ist und die Räder krumm waren :)
    In dem Fall interessiert mich nur, ob der Rahmen nach dem Unfall vermessen worden ist und alle beschädigten Teile getauscht worden sind.


    Gruß Thomas

  • Dein Wagen gilt nicht als Unfallauto, weil es sich nur um eine Schönheitsrep. handelt. Beim Verkauf angeben muss man das trotzdem.


    Lt. dem Urteil ist alles ein Unfallwagen, was kein "Bagatellschaden" ist: https://autokaufrecht.info/200…-bei-gebrauchtfahrzeugen/


    Hier wurden 1.700 EUR an Lackarbeiten geleistet. Bezug genommen wurde aber nicht auf den Betrag, sondern auf die Bagatellgrenze. Und diese liegt lt. BGH derzeit bei 715 EUR. Alles darüber hinaus ist Unfallwagen: http://auto-sachverstaendige-k…s-ist-was/bagatellgrenze/


    Zitat

    Wenn mein russischer Lackierer um die Ecke die zerkratzte Tür für 350€ lackiert bleibt der Wagen unfallfrei. Gehe ich mit den gleichen Schaden zu BMW und lasse dort 1000€ hab ich ein Unfallauto. Klingt für mich nicht besonders logisch ;)


    In diesem Sinne, ja: wenn Du das im Hinterhof machst und unter 715 EUR bist: unfallfrei. Alles drüber: Sachmangel, Unfallwagen und damit Anzeigepflichtig. Die Welt der Richter beinhaltet keine russischen Hinterhofwerkstätten ;)