Beiträge von Svenner

    Bei Fahrzeugen der CIC-Generation gibt es 1 buchbares Paket welches sich BMW-Assist nennt. In diesem sind verschiede Services zusammengefasst( Concierge Service, Remote, Fahrzeugortung, RTTi usw.).
    Mit Generation NBT wurden diese Services einzeln in Pakete gefasst und sind somit einzeln buchbar.

    Ich fahre einen F11 530d nonX (Achslast Vorderachse 1100kg laut Schein) und hatte die 05 gekauft (weil Achlast vorn nur 1070kg bei 04).Habe dann gesehen das es ein neues Gutachten gibt, mit der genannten Achslast von 1100kg für die 04. Habe mir dann die 04 gekauft und eingebaut. Wurde mit dem neuen Gutachten ohne Probleme eingetragen.
    Mein Problem war, er war mir zu tief. Er war an der Vorderachse bei 35cm. Habe auch gleichzeitig Zugstreben/Querlenker unten/Domlager/Pendelstützen gewechselt und alles in Normallage angezogen, war evtl darum so tief.
    Habe jetzt die 05 verbaut und bin mit den 36,5cm glücklich.

    Ok, habe Zugstreben, untere Querlenker und Pendelstützen getauscht und Spur einstellen lassen. Habe mich mit Spureinstellen beim alleinigen Zugstreben-Wechsel nicht beschäftigt.
    Ich habe die Zugstreben original/Lemförder(F01) grob verglichen, die sahen für mich identisch aus.
    Habe die natürlich nicht gemessen :( . Das würde mich jetzt, im Nachhinein schon interessieren.

    Sieht man allein das Material der Zugstreben, sind die aus dem F01 hochwertiger.
    Die Zugstreben vom F01 sind ca. 4mm länger und die Befestigungslöcher ca. 2mm im Abstand weiter auseinander. Sie sind baulich nur 99% gleich. Das sieht im eingebauten Zustand keiner (außer an der Ersatzteilnummer). Das ist sicherlich was Sicherheit usw. anbelangt auch unkritisch. Spureinstellung ist eh Plicht.
    ...im eigentlichen Sinn erlischt aber die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, da das Teil keine Typgenemigung für den F1x hat. Da stellt sich halt die Frage was passiert wenn ein Sachverständiger (z.B. von der gegnerischen Versicherung) den Wagen penibel untersucht.

    Da auf MT zum Thema Zugstreben vom F01 in den F1x einzubauen eine Diskussion entstanden ist (ich mittendrin), würde mich in diesem Zusammenhang die rechtliche Situation interessieren. Die Teile sind ja nun Baureihen übergreifend verbaut. Wie sieht es da aus, wegen Haftung bei Unfall usw.?

    Ja, bei CIC ist es PATA/IDE 44pin. Komme bei ebay leider nicht mehr auf meine Käufe von 2016 zurück, war eine 128Gb Platte und ich habe die 80Gb der originalen einfach darauf geklont und sozusagen ~48GB verschenkt. Wollte mir die Arbeit mit dem vergrößern der Musik-Partition nicht antun, nutzen tu ich die eh nicht.