Beiträge von oli_b

    Ich gglab ich mach was falsch:-) mein F10 525d 6 zylinder mit sportautomatic verbraucht 10.8 laut BC. Viel stadt Verkehr und kurzstrecke. Kann es vielleicht dran liegen das mein glühkerzen steuergerät kaputt ist???

    Bei viel Stadtverkehr und Kurstrecke sollte der Verbrauch nicht wirklich realitätsfremd sein. Wenn ich am WE Einkaufen und 2x Brötchen hole, dann steht auch ein 2 stelliger Wert auf dem Reise-BC. Der Verbrauch relativiert sich erst, wenn er lange Strecken läuft bzw. warm ist.
    Die ersten 10km nach einem Kaltstart sind i.d.R. nicht unter 8l zu machen.
    Meinen Spritmonitor hat Diamondaine ja bereits verlinkt.
    Wenn das Steuergerät defekt ist, würde ich zeitnah tauschen... 8| Wozu rauszögern?

    Eine Sache ist mir noch aufgefallen:
    Die F10/F11 Felge in 20" ist hinten nur eine 9x20, oder? Die Von F07 eine 10x20.
    Das macht schon was aus....


    Daten mit den zu verwendenden Reifen mit richtiger Maulweite und ET mal in den o.g. Rechner eingeben und die Abweichungen hier posten.

    eine Traglastbescheinigung für die Felgen brauchst du noch


    Da hat BMW vermutlich keinen Bock drauf. Ist m.M.n. aber nur dann erfordelrich, wenn der Prüfer zu bequem ist sich von den eingegossenen Daten in den Felgen zu überzeugen. Bei OEM sollten die da weniger formell ausgerichtet sein, als bei einer China-Felge.
    Ist der F07 mastiger als der F11?


    Übrigens: Abweichung des Abrollumfangs zw. F07-Kompelttrad vs. F10/F11-Komplettrad ca. 4,2%.
    Definitiv zu viel für eine problemlose Übernahme der F07-Reifen (wie schon angenommen). Hier gilt als Faustregel +1 / -4%.


    Hier noch was zum Abrollumfang / Tachoanpassung:


    Der Abrollumfang des neuen Reifens darf maximal
    - 1 % größer als der des größten in der Fahrzeug-BE genehmigten Reifens und
    - 4 % kleiner als der des kleinsten in der Fahrzeug-BE genehmigten Reifens
    ohne dass eine Tachoangleichung notwendig ist.
    Rechtsgrundlage § 57(2) StVZO in Verbindung mit Anhang II 75/443/EWG

    wo soll dabei 3mm das Problem sein.
    Kann man sich doch leicht verplausibisieren: Was geht bei den originalen für eine Spurverbreitung drauf (bei dem M351 wohl 15mm pro Rad ohne Bördeln). Das ist mehr als die 3mm von dem F07-Rädern --> passt also (sag ich mal so pauschal).
    Gib doch mal deine Daten hier ein und eine Vergleichsrechnung z.B. mit "bördelfreien" Spurverbreiterungen vs. F07-Dimensionen:
    http://www.rimsntires.com/specs.jsp

    Ich sehe das Problem nicht:
    Auf den Felgen gibt es eine Traglastangabe. Ein kurzer Abgleich mit den max. zulässigen Achslasten zw. F11 und F07 machen.
    Dann beim Reifenhersteller eine Reifenfreigabe für die Felgendimensionen beantragen (machen die i.d.R. kostenlos).


    Damit macht man dann eine Einzelabnahme nach §21.


    Stelle deine Fragen doch einfach mal beim TÜV (alte Bundesländer) oder Dekra (neue Bundesländer).
    Die Kosten sind unbedeutend (zw. 40 und 90 EUR).
    Das ist kein nennenwerter Aufwand, sofern es technisch kein Problem ist (schleifen oder überstehendes Profil).


    Oft hilft auch ein Vergleichsgutachten von einer frei am Markt erhältlichen Nachrüstfelge mit sehr ähnlichen Dimensionen zur Demonstration.