eine Traglastbescheinigung für die Felgen brauchst du noch
Da hat BMW vermutlich keinen Bock drauf. Ist m.M.n. aber nur dann erfordelrich, wenn der Prüfer zu bequem ist sich von den eingegossenen Daten in den Felgen zu überzeugen. Bei OEM sollten die da weniger formell ausgerichtet sein, als bei einer China-Felge.
Ist der F07 mastiger als der F11?
Übrigens: Abweichung des Abrollumfangs zw. F07-Kompelttrad vs. F10/F11-Komplettrad ca. 4,2%.
Definitiv zu viel für eine problemlose Übernahme der F07-Reifen (wie schon angenommen). Hier gilt als Faustregel +1 / -4%.
Hier noch was zum Abrollumfang / Tachoanpassung:
Der Abrollumfang des neuen Reifens darf maximal
- 1 % größer als der des größten in der Fahrzeug-BE genehmigten Reifens und
- 4 % kleiner als der des kleinsten in der Fahrzeug-BE genehmigten Reifens
ohne dass eine Tachoangleichung notwendig ist.
Rechtsgrundlage § 57(2) StVZO in Verbindung mit Anhang II 75/443/EWG