Der "Kurze Frage - Kurze Antwort" Thread

  • Das mag in deinem speziellen Fall so gewesen sein. Aber die generelle Aussage, dass man die AHK nicht abnehmen müsste, ist falsch. In Deutschland gibt es kein Gesetz, das dies vorschreibt. Im Rahmen der "Schadenminderungspflicht" kann man aber für einen höheren Schaden zur Kasse gebeten werden.


    Ähnlich verhält es sich übrigens mit der Betriebsgefahr eines Autos. Da haftet man sogar, ohne beteiligt zu sein.

    Hi, du hast natürlich Recht; es kann nicht die Rede von jedem Einzelfall sein.


    Rein zur Info möchte ich noch ergänzen das es mit der Minderungspflicht aber gar nicht so einfach ist. Schließlich kann man nur Spekulieren welchen Schaden ein Auffahrunfall ohne AHK genau verursacht hätte.


    Die Frage ist auch, was es bedeutet den Schaden so gering wie möglich ausfallen zu lassen. Ich vermute in meinem Fall das der Schaden am eigenen Fahrzeug geringer ausgefallen ist, durch die angebrachte AHK.

  • Das Performance-Kit für den 530d (258PS) besteht ja aus:
    Motorsteuergerät, Ladeluftkühler und Bremsen


    Ist es möglich, die Komponenten einzeln zu erwerben?

    Ladeluftkühler und Bremsen ja... das sind Standardteile vom 535d. Das MSG kann man so nicht einzeln kaufen, bzw. es ist eigentlich ein normales MSG, das bei Installation des PPK mit der entsprechenden Motorsoftware versorgt wird.

    Ich bin nicht die Signatur. Wie komme ich hier wieder raus?

  • Zitat


    Zitat von »grant4u«


    Rein zur Info möchte ich noch ergänzen das es mit der Minderungspflicht aber gar nicht so einfach ist. Schließlich kann man nur Spekulieren welchen Schaden ein Auffahrunfall ohne AHK genau verursacht hätte.

    Anhand des Schadensbildes kann man ziemlich gut beurteilen, welchen Schaden die AHK verursacht hat. Ganz klassisches Beispiel ist die Beschädigung des Kühlers bzw. Klimakondensators durch den Kugelkopf. Ein Gutachter hat mit Sicherheit keine Probleme Entsprechendes zumindest einfach mal aufzuschreiben.
    Es wird die Regel sein, dass bei einer nicht abgenommenen AHK die Schadenminderungspflicht ein Thema ist. Das kennt mittlerweile jeder Polizist und erst recht jeder Unfallgutachter.

  • Ladeluftkühler und Bremsen ja... das sind Standardteile vom 535d. Das MSG kann man so nicht einzeln kaufen, bzw. es ist eigentlich ein normales MSG, das bei Installation des PPK mit der entsprechenden Motorsoftware versorgt wird.

    Verstehe, ich interessiere mich nämlich nur für die Leistungssteigerung vom BMW-PPK. Möchte ungern gute Bremsen und einen funktionierenden Ladeluftkühler austauschen.
    Beim 530d kommt man ja mit normalem Chiptuning auch bis auf ca. 320 PS, ohne dass was an der Hardware geändert wird - funktioniert auch.


    Die Leistungssteigerung vom BMW-PPK auf 285 PS wirkt ziemlich human, was mich anspricht. Und halt von BMW, was ein besseres Gefühl vermittelt.
    Ein BMW-Händler würde also nicht ledigliche Leistungssteigerung durchführen? :(

  • Die Leistungssteigerung ist tatsächlich bei etwa +50PS und das PPK gibt es nur incl. Bremsen und LLK. Ein Händler kann die Leistungssteigerung nicht machen. Das passiert online über München, wenn vorher das PPK über die VIN geordert wurde.

    Ich bin nicht die Signatur. Wie komme ich hier wieder raus?

  • Hi Leute


    Ist der freundliche eigentlich verpflichtet, mir einen Leihwagen bereit zu stellen, bei einer Reparatur, die auf Garantie geht?Es wurde damals auf Kulanz getauscht (2014), bei dem ich einen Selbstbehalt von knapp 900 zahlen musste. Kann ja nicht sein, dass ich solange wegen "ihrem" Fehler ohne einen Leihwagen warten muss .Will morgen anrufen, um zu schauen, wie lang es noch dauert und nach einem Leihwagen fragen.


    Das Auto steht schon seit 12.12.2016 bei denen und die haben laut letzten Stand (20.12.2016) Lieferprobleme bzw von der Zentrale aus im Rückstand.

  • Geht es ums Lenkgetriebe?! Steht der Wagen auseinandergebaut beim Händler?


    Grds. ist er nicht verpflichtet einen kostenlosen Leihwagen zu geben. Mein Wagen war auf Garantie und
    Gewährleistung nach dem Kauf beim Händler, wo ich ihn gekauft hatte und
    ich habe kulanterweise einen Leihwagen bekommen.


    3 Monate später
    war ich wegen einer defekten Kamera bei einem anderen BMW-Händler in
    der Nähe. Da es Gewährleistung war (die Kosten der Reparatur also der
    verkaufende Händler tragen musste), hat der Serviceberater beim
    Verkäufer wg. Leihwagen gefragt und dies wurde abgelehnt.


    Wenn dein Wagen derart lange in der Werkstatt steht, solltest du Ansprüche wegen Nutzungsausfall haben. Ich würde vor diesem Hintergrund Druck machen. Diesen Anspruch kannst du allenfalls zivilrechtlich durchsetzen, was natürlich die Wenigsten machen.

  • Hallo,


    besitzt der F11 xDrive auch eine Allradlenkung, oder wurde darauf wie beim E60 aufgrund Platzmangel verzichtet?


    Gruß
    Zwackelmann


    Frage hat sich geklärt. Er hat keine 4 Radlenkung

  • hi


    Wechsel im Sommer meine felgen nun meine frage zu den Radschrauben da es die original M5 felgen werden
    kann ich die gleichen Radschrauben nehmen wie bei den orginal 19'' ?