Originaler Radsatz eintragungspflichtig?

  • Grüße euch,


    ich habe eine Frage welche ihr mir hoffentlich beantworten könnt.

    Muss ein originaler und modellspezifischer BMW Radsatz zwingend eingetragen werden?


    Der Fall ist wie folgt:


    Ich fahre einen 535i mit M-Sportpaket. Dieser hatte werksseitig die M350 mit der Standardmischbereifung(245/275) montiert. Komplett original.

    Diesen Radsatz habe ich meinem Vater geschenk.

    Er hat diesen auf seinem serienmäßigen 530i ohne M-Paket montiert.


    Dies wurde beim TÜV heute beanstandet.

    Da der Sachverständige nicht einmal in der Lage war sich drei Zahlen am Stück zu merken, hat er im HU Bericht auf der VA sogar 225 statt 245 notiert und wollte meinem Vater zusätzlich noch einreden, die Reifen wären ebenfalls in dieser Kombination nicht zulässig.


    Mein Vater bekam einen Ausdruck mit allen für das Fahrzeug zulässigen Bereifungen.


    Muss er diesen Radsatz jetzt speperat für sein Fahrzeug eintragen lassen?

  • Genau so kenne ich das eben auch. Allerdings kann ich unbekannte Änderungen bei der Zulassungsbehörden nicht ausschließen.

    Ich war bei der HU auch leider nicht zugegen.


    Sind beides F10, beide ohne xDrive. Sogar das gleiche Baujahr.

    Die einzigen Unterschiede sind das fehlende M-Paket und eben die Motorisierung des 530i gegenüber meinem 535i.


    Die Geschichte nachtragen zu lassen, sollte kein Problem darstellen. Allerdings möchte ich es vermeiden, dass der Saftladen durch meinen Vater unnötig weiter finanziert wird.

  • Hallo Darkstar,


    der Prüfer hat keine Ahnung. Auf dem Ausdruck ist ebenfalls nur die kleinste zulässige Größe abgedruckt.

    Am einfachsten wäre es zu einem anderen Tüvler zu fahren, der die Beanstandung weg hakt. am einfachsten dvielleicht direkt bei einer Bmw-NL?

    Alles, was es ab Werk optional gab brauchst du nicht eintragen lassen.

    Im alten Verkaufskatalog kann man viele der zugelassenen Größen erkennen. Und: alle Räder der größeren Maschinen gehen auch bei allen kleineren Motorisierungen.

    pasted-from-clipboard.png


    P.S.: Die M350 Felge wird unter der Teilenummer 36117842650

    im Ersatzteilekatalog als Zubehör ab dem 520d aufgeführt

  • Bei welchem TÜV war das?


    edit: Sehe es gerade. Fall der Zentrale schildern. Der Prüfer hat keine Ahnung. Das sollte ihm sein Vorgesetzter noch mal genau erklären.

  • Habe mich gerade mit dem Senior unterhalten.

    Der Sachverständige war ein Jungspund, welcher von einem älteren Sachverständigen angeleitet worden ist. D.h. da waren zwei von der Partie.


    Die sollen das Auto regelrecht auf den Kopf gestellt haben.

    Die Rad-/Reifenkombination ist angeblich wegen Punkt D.2 im Fahrzeugschein nicht für das Fahrzeug zugelassen, bzw. bedarf eines seperaten Eintrags.

    In der dritten Zeile des 530i steht dort "5A100".

    Um die Rad-/Reifenkombination fahren zu dürfen, muss dort angeblich "5H300" stehen. Das deckt sich zumindest so mit meinem Fahrzeugschein(535i).

    Da selbst ich nicht wüsste wie ich darauf antworten soll, hat Vater diese Aussage natürlich so akzeptiert.

    Direkt kam natürlich das Angebot die Räder für 100€ einzutragen.

    Laut Felddefinition im Fahrzeugschein, zeigt der Eintrag die "Version". Ich kann mir hier nur eine Unterscheidung zwischen M-Sportpaket und Serie vorstellen.



    Der Witz ist, dass das Fahrzeug die HU offiziell ohne Mängel bestanden hat. D.h. er hat die Plakette bekommen. Man hat ihm allerdings gesagt, dass man seitens des TÜV "keine Verantwortung übernehmen wird und die Weiterfahrt mit dieser Rad-/Reifenkombination auf eigene Gefahr hin geschieht".


    Wo ich mich dann aber Frage, was man mit dieser schwachsinnigen Aussage anfangen soll, zumal der Sachverständige, ohne jeglichen Vermerk zu dieser Situation, seine Unterschrift auf dem HU Bericht hinterlassen hat.


    Wir fahren schon seit 30 Jahren zum TÜV Nord, aber sowas habe ich bisher auch noch nie gehört.

  • Alles, was es ab Werk optional gab brauchst du nicht eintragen lassen.

    Das ist so falsch, es sind nicht alle Größen zugelassen, es kommt drauf an was im CoC steht, steht die Größe nicht im CoC ist sie auch nicht zugelassen. Bei meinem F11 stehen z.B. die 19" und 20" nicht drinnen, diese müssten auch eingetragen werden, sollte ich diese fahren, obwohl es Original BMW Felgen, sind die für dieses Auto gab.

  • Weil ich grad ins CoC geguggt hab zur Info:

    für Luxury Line, also kein M-Paket. Von BMW ausgeliefert auf Turbinenstyling 452 bicolor 1/2: 245/45 R18 96Y.


    Unter 35 steht selbiges: 225/55 R17 97Y für 1 u. 2

    Hinten bei den Anmerkungen unter weitere Rad-/Reifenkombinationen:

    1/2: 245/45 R18 96Y 8Jx18 ET30*

    1: 245/35 R20 95Y 8,5Jx20 ET33; 2: 275/30 R20 97Y 9Jx20 ET44*

    1/2: 245/40 R19 98Y 8,5Jx19 ET33*

    1/2: 245/45 R18 100V M+S 8Jx18 ET30*


    Denke der Blick in das zum Fahrzeug gehörende CoC ist zur Beantwortung der Frage unerlässlich.

  • Wir haben die Papiere gestern noch gesichtet.

    Das Foto im ersten Beitrag ist praktisch ein Zitat aus dem COC des 530i. Es sind auch keine weiteren Rad-/Reifenkombinationen aufgeführt.


    Dann hat der Sachverständige also tatsächlich Recht.


    Was ist nicht verstehe, ist die Willkür seitens BMW.

    Man kann sich praktisch nach nichts richten, weil es selbst innerhalb der Modellreihe und Motorisierung keine klar definierten Regeln zu geben scheint.

    D.h. das individuelle COC entscheidet was auf dem Fahrzeug gefahren werden darf.