BBS CH-R 9x20 + 10,5x20 - Frage zur Eintragung

  • Die Räder passen wahnsinnig gut zu deinem F10 :love: :thumbup:

  • Wie im allen Themen ist das natürlich Geschmacksache aber ich finde speziell diese Felge sieht auf dem F1x einfach 0815 aus. Auch wenn es eine BBS ist. Vor Allen wirkt dieses Design nicht wie eine 20" Felge sondern eher wie 18" ;(

  • Wie im allen Themen ist das natürlich Geschmacksache aber ich finde speziell diese Felge sieht auf dem F1x einfach 0815 aus. Auch wenn es eine BBS ist. Vor Allen wirkt dieses Design nicht wie eine 20" Felge sondern eher wie 18" ;(


    Ich habe die CH-R nun auch seit einigen Wochen drauf. Nach der Tieferlegung sehen die echt Klasse aus. Auf Fotos allerdings kommen Sie maximal wie 19-Zöller rüber. Wenn man aber live davor steht sieht es wieder anders aus....

  • Neues Kapitel heute beim KÜS gehabt :


    Auflage 51G :


    Zitat

    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.

    So langsam frag ich mich wirklich,ob die Prüfer hier im Norden einfach "anders" sind, als irgendwo ...


    Wo bekomme ich denn nun diese EG-Übereinstimmungsbescheinigung ... ?

  • Weicht die Rad/Reifen Kombi vom Gutachten ab, muß die Eintragung nach §21 gemacht werden. Das macht nur der TÜV oder die Dekra, je nachdem wo du wohnst.

  • Und das ist der springende Punkt. Die Größe der Reifen ist exakt die, welche im Gutachten steht


    245/35/20 und 285/30/20


    Werde es aber nochmals bei einem anderen TÜV Menschen ausprobieren.


    Muss ja Irgendwann mal klappen.

  • Wo hat der Prüfer genau das Problem?

  • Wahrscheinlich sind die Felgen eintragungsfrei, wenn die mit Serienbereifung bzw. mit von BMW zugelassenen Reifen bestückt werden. Soweit ok.
    Jetzt sind Reifen drauf, die im Gutachten drin stehen, ergo, eine ganz normale Eintragung.
    Heißt, es gibt kein Problem.


    Der Typ von der KUS hat keine Ahnung. ;)

  • Der beschis***** Prüfer möchte von BMW eine Freigabe haben, dass ich diese besagten Räder auf meinem F11 fahren kann.... weil sie ja so nicht im KFZ-Schein drinstehen ...


    Zitat


    Der Typ von der KUS hat keine Ahnung. ;)

    -> Seh ich genauso ... Drum, ab zum nächsten Prüfer nächste Woche ...

  • Selten so gelacht. Was für ein Anfänger.
    Eine Freigabe(Traglastgutachten) von BMW benötigst du nur, wenn du originalen BMW Felgen fahren möchtest.
    Du hast Zubehör Felgen inkl. Gutachten. Was will man mehr...


    Bloß schnell woanders hin... ;) Wer weiß, was dem sonst noch einfällt.



    EDIT:/ Die Bierflasche hättest aber aus dem Bild rausschneiden sollen... ;)